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Inhalt
Bebauungsplan Horrem 294/1. Änderung "Zentraler Omnibusbahnhof"
Zielsetzung der 1. Änderung des Bebauungsplanes HO 294 „ZOB Bahnhof" ist, auf derzeitig unternutzten Bauflächen die planungsrechtliche Grundlage zur Errichtung eines zentralen Omnibusbahnhofes mit direkter Anbindung an die Bahnsteiganlagen der DB-AG, die Ausweisung hierzu notwendiger Verkehrsflächen sowie die Errichtung einer multifunktionalen Dienstleistungsbebauung mit einer Fahrradstation zu schaffen.
Lageplan
Verfahrensstand:
Aufstellungsbeschluss:
31.10.2006
Frühzeitige Bürgerbeteiligung:
21.01.2008 - 08.02.2008
Offenlegungsbeschluss:
08.04.2008
Offenlegung:
27.05.2008 - 27.06.2008
Satzungsbeschluss:
09.09.2008
Rechtskraft (Veröffentlichung):
11.10.2008
Alle hier gezeigten Bauleitpläne der Stadt Kerpen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft und wegen einer möglichen Einsichtnahme in die rechtsverbindliche Planfassung sprechen Sie bitte mit der jeweiligen Ansprechpartnerin oder dem jeweiligen Ansprechpartner.
Die jeweils zugehörigen Gutachten können während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Kerpen eingesehen werden.