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Inhalt
Entschädigung, Verträge und Gutachten
Vortrag RWE Power: Grundzüge der Entschädigung vom 18. und 19.05.2011
Erschließungsvertrag, Vertrag zur äußeren Anbindung von Manheim-neu
Transparenzerklärung mit Entschädigungsbeispielen
Zulage zur Rückgängigmachung der allgemeinen Marktanpassung unter Berücksichtigung der Sachwertrichtlinie 2012 (SW-RL 2012)
Schreiben von RWE Power an Bezirksregierung vom 18.10.2013
Anlage zum Schreiben vom 18.10.2013
Gutachten:
1.
Gutachten der BBE Handelsberatung zur Potenzialanalyse zu Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Gastronomieangeboten in der Ortsmitte von Kerpen Manheim-neu
2.
Geotechnische Stellungnahme z.d. Baugrunduntersuchungen in Manheim-neu
Anlagen 1,2, Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6
Anlagen 7,8,9,10
„Bemerkungen zum Bodengutachten des Ingenieurbüros Geomin vom Juni 2008:
Die Aufgabenstellung zum Zeitpunkt der Erstellung des Gutachtens war die allgemeine Bebaubarkeit des Areals und die Durchlässigkeit der Böden zu bestimmen, um darüber hinaus die Versickerungsmöglichkeit zu prüfen. Daher kann das Gutachten nur einen orientierenden Charakter in Bezug auf die Beurteilung der Festigkeit der Böden haben.
Neben den Rammkernbohrungen zur Feststellung des Schichtenaufbaus, wurde auch die schwere Rammsonde eingesetzt, die für eine Aussage zur Konsistenz des in den oberen 2m bis 3m anstehenden Schluffbodens nicht geeignet ist.
Diese Sonde wurde eingesetzt, um die Lagerungsdichte des Kies-Sand-Horizontes unterhalb der Schluffschicht zu erkunden und somit auch weitere Aussagen zu Versickerungemöglichkeiten im grobkörnigen Boden zu bekommen.
Zudem wurden die Untersuchungsansatzstellen überwiegend an die zum damaligen Zeitpunkt gut zu erreichbaren Wegesränder gelegt, die in der Regel immer durchnässt sind. Daher sind im untersuchten Schluff die Schlagzahlen der Rammsondierungen gering ausgefallen. Das Gutachten wurde veröffentlicht, damit die Bodengutachter, die für jedes einzelne geplante Bauwerk vom Bauherren direkt oder von seinem Architekt beauftragt werden, eine Grundlage haben, ihren Untersuchungsaufwand
(z. B. welches Geräte kann er einsetzen und wie sieht vermutlich der Bodenaufbau auf dem Baugrundstück aus) abzuschätzen und dem Bauherren ein möglich genaues Angebot für ein Bodengutachten unterbreiten zu können.“