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Bebauungsplan 30/1. Änderung Gustav-Heinemann-Straße


Lageplan_SI_30/1
Lageplan

 

Der sich in der Aufstellung befindliche Bebauungsplan SI 382 „Sehnrath“ überplant den Geltungsbereich des SI 30 sowie seiner rechtsverbindlichen Änderungen und den Bereich des Bauzonenplanes Weyerstraße. Der Bebauungsplan SI 30 sowie seine rechtsverbindlichen Änderungen befinden sich aktuell im Verfahren der Aufhebung. Weiter Informationen zum Verfahren finden Sie im Zeitraum vom 09.12.2019 - 03.01.2020 hier.

 
 
Rechtskraft (Veröffentlichung):
07.09.1984
 
Ansprechpartnerin:

Frau Jill Karbowiak
Bauleitplanung
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Telefon:
02237/58-430

Fax:
02237/589-430

E-Mail:

Raum:
221

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Alle hier gezeigten Bauleitpläne der Stadt Kerpen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft und wegen einer möglichen Einsichtnahme in die rechtsverbindliche Planfassung sprechen Sie bitte mit der jeweiligen Ansprechpartnerin oder dem jeweiligen Ansprechpartner.

Die jeweils zugehörigen Gutachten können während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Kerpen eingesehen werden.