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47. Änderung Stiftsstraße/Filzengraben

Die seit 1984 verbindliche 1. Änderung des Flächennutzungsplanes stellt den Wirkungsbereich der 47. Änderung an der Stiftstraße, Filzengraben als gemischte Baufläche dar. Den Kern des Wirkungsbereiches des Flächennutzungsplanes bildet unter anderem der ehemalige zwischenzeitlich an diesem Standort aufgegebene Gewerbebetrieb (Dachdeckerbetrieb) mit den dazugehörigen baulichen Anlagen sowie Infrastruktureinrichtungen (ehem. altes Feuerwehrgerätehaus).

Die absehbaren und geplanten Entwicklungen entsprechen nicht mehr den ehemaligen Planintentionen der Darstellung von gemischten Bauflächen im Flächennutzungsplan im rückwärtigen Bereich hinter der Bebauung entlang der Stiftsstraße.

Nach Veräußerung der Hauptbereiche des vorgenannten Areals an einen Vorhabenträger ist nunmehr städtebauliches Leitbild und wesentliche Zielvorstellung der Planung die Entwicklung neuer stadträumlicher Qualitäten durch einen Wohnhof mit altengerechten Wohnungen und die dadurch entstehende bauliche Erneuerung der straßenbegrenzenden Blockränder.

Durch den in Aufstellung befindlichen und im Parallelverfahren betriebenen Bebauungsplan 267 B sollen nunmehr auf diesen Flächen 38 altengerechte Wohnungen an einem neuen Wohnweg und zu einem Wohnhof orientiert entwickelt werden.

Um die planungsrechtliche Umsetzung entsprechend dem Vorhaben zur Errichtung der Altenwohnungen zu gewährleisten, ist als Voraussetzung vor dem Hintergrund des Entwicklungsangebotes gem. § 8 (2) Baugesetzbuch (Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln) die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

LP_47FNP_n
Lageplan

 
 
Verfahrensstand:
 
Aufstellungsbeschluss:
18.05.2004
Frühzeitige Bürgerbeteiligung:
21.09.2004 - 03.11.2004
Offenlegungsbeschluss:
26.04.05
Offenlegung:
09.05.2005 - 20.06.2005
Satzungsbeschluss: / Wirksamkeit:
13.12.2005
Rechtskraft (Veröffentlichung):
22.05.2006
 
Ansprechpartner:

Herr Torben Budde
Bauleitplanung
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Telefon:
02237/58-688

Fax:
02237/589-688

E-Mail:

Raum:
221

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Alle hier gezeigten Bauleitpläne der Stadt Kerpen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft und wegen einer möglichen Einsichtnahme in die rechtsverbindliche Planfassung sprechen Sie bitte mit der jeweiligen Ansprechpartnerin oder dem jeweiligen Ansprechpartner.

Die jeweils zugehörigen Gutachten können während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Kerpen eingesehen werden.