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Inhalt
49. Änderung Sonderbaufläche Abfallbehandlungsanlage Haus Forst
Die wesentlichen Ziele und Zwecke der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes sind die planungsrechtliche Sicherung des Betriebes (Abfallbehandlungsanlage und Kleinanlieferplatz), am Standort "Haus Forst" Modernisierung und Erweiterung der vorhandenen Wertstoffsortier- und Aufbereitungsanlage (Anpassung an den Stand der Technik, Verringerung der betrieblichen Emissionen), Anpassung des Betriebkonzepts an veränderte Umweltrahmenbedingungen sowie die langfristige Sicherung der öffentlichen Abfallentsorgung im Rhein-Erft-Kreis.
Lageplan
(Es wird auf die Unterlagen zum Offenlegungsbeschluß des BP MA 313 "Abfallbehandlungsanlage Haus Forst" verwiesen!)
Verfahrensstand:
Einleitungsbeschluss:
29.06.2004
Frühzeitige Bürgerbeteiligung:
15.11.2004 - 17.12.2004
Offenlegungsbeschluss:
20.06.2006
Offenlegung:
25.09.2006 - 27.10.2006
Wirksamkeit:
24.04.2007
Rechtskraft (Veröffentlichung):
21.12.2007
Herr Jörg Mackeprang
Amtsleiter
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Amtsleiter
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
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Die jeweils zugehörigen Gutachten können während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Kerpen eingesehen werden.