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Bebauungsplan Blatzheim 297 "Haagstraße"

Generell besteht in der Kolpingstadt Kerpen nach wie vor ein hoher Bedarf an zusätzlichen Wohnflächen. Dieser Bedarf wird bestätigt durch das Wohnraumförderungsprogramm des Landes NRW 2018 - 2022, Förderjahr 2020, des Ministeriums für Heimat, Kommunales. Bau und Gleichstellung. Gemäß des Programms besteht für Kerpen sowohl für den Mietwohnraum als auch für die Bedarfsstufe Eigentum ein überdurchschnittlicher Bedarf.

Das dem vorliegenden Bauleitplanverfahren zugrundeliegende Plangebiet ist aufgrund seiner städtebaulichen Lage und der zweiseitig bereits vorhandenen Erschließung für die Entwicklung von Wohnbauland besonders geeignet. Darüber hinaus ist der Planbereich auch auf der Ebene der Regionalplanung sowie der Flächennutzungsplanung bereits für eine Wohnnutzung vorgesehen. Das Vorhaben zur Arrondierung des Ortsrandes von Kerpen-Blatzheim entspricht insgesamt dem Grundsatz der Innenentwicklung gem. § 1 (5) Satz 3 BauGB.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes BL 297 „Haagstraße“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein qualitativ hochwertiges Wohngebiet auf der Grundlage des Planungskonzeptes geschaffen und eine geordnete städtebauliche Entwicklung gewährleistet werden.


LP_BP_BLA_297_Haagstraße
Lageplan



 
Verfahrensstand:
 
Aufstellungsbeschluss:
05.07.2016
Frühzeitige Bürgerbeteiligung:
12.09.2016 - 07.10.2016
Offenlegungsbeschluss:
02.03.2021
Offenlegung:
29.03.2021 - 30.04.2021                 erneute Offenlegung:                                        29.11.2021 - 13.12.2021                                              

2. erneute Offenlegung:                               02.05.2022 - 16.05.2022

Satzungsbeschluss:
21.06.2022
Rechtskraft (Veröffentlichung):
30.07.2022
 
Ansprechpartner:

Herr Stephan Peters
Bauleitplanung
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Telefon:
02237/58-429

Fax:
02237/589-429

E-Mail:

Raum:
222

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Alle hier gezeigten Bauleitpläne der Stadt Kerpen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft und wegen einer möglichen Einsichtnahme in die rechtsverbindliche Planfassung sprechen Sie bitte mit der jeweiligen Ansprechpartnerin oder dem jeweiligen Ansprechpartner.

Die jeweils zugehörigen Gutachten können während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Kerpen eingesehen werden.