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66. Flächennutzungsplanänderung Blatzheim "Nördlich Giffelsberger Weg"

Ziel und Zweck der 66. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung des Bebauungsplans BL 343 „Nördlich Giffelsberger Weg“ zu schaffen. Ziel ist die Darstellung einer Wohnbaufläche im Bereich des geplanten Wohngebietes und auf den östlich anschließenden Flächen einer Kompensationssuchraumfläche in Fortführung des Grünvernetzungskonzeptes aus der 39. Änderung des Flächennutzungsplans.

LP 66FNP offenlage
Lageplan

 
 
Verfahrensstand:
 
Aufstellungsbeschluss:
02.10.2012
Frühzeitige Bürgerbeteiligung:
24.10.2012 - 23.11.2012
Offenlegungsbeschluss:
19.03.2013
Offenlegung:
15.04.2013 - 17.05.2013
Wirksamkeit:
Rechtskraft (Veröffentlichung):
28.09.2013
 
Ansprechpartner/in:

Frau Claudia Dieken
Bauleitplanung
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Telefon:
02237/58-431

Fax:
02237/589-431

E-Mail:

Raum:
231

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Alle hier gezeigten Bauleitpläne der Stadt Kerpen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft und wegen einer möglichen Einsichtnahme in die rechtsverbindliche Planfassung sprechen Sie bitte mit der jeweiligen Ansprechpartnerin oder dem jeweiligen Ansprechpartner.

Die jeweils zugehörigen Gutachten können während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Kerpen eingesehen werden.