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Gestaltungssatzung Alt Sindorf

Die Satzung der Stadt Kerpen gilt für den Bereich des historischen Ortskerns Alt-Sindorf, dessen Mittelpunkt die alte Pfarrkirche St. Ulrich bildet.

Bedingt durch seine historischen Straßenräume, seine erhaltenswerten baulichen Anlagen (z.B. Pfarrkirche St. Ulrich, Haus Bachem) und durch die Vielzahl der für Sindorf charakteristischen Backsteinbauten ist dieser Bereich als schutzbedürftig anzusehen.

Die Satzung dient zum Schutz der Eigenart des Orts- und Straßenbildes Alt-Sindorf und zur Durchführung bestimmter baugestalterischer Absichten, d.h. dass bei der Schaffung neuer Bauvorhaben der für diesen Bereich charakteristische und historische Bezug gewahrt bleibt.


LP Gestaltungssatzung Alt Sindorf
Lageplan


 
 
 
 
 
Ansprechpartnerin:

Frau Jill Karbowiak
Bauleitplanung
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Telefon:
02237/58-430

Fax:
02237/589-430

E-Mail:

Raum:
221

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Alle hier gezeigten Bauleitpläne der Stadt Kerpen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft und wegen einer möglichen Einsichtnahme in die rechtsverbindliche Planfassung sprechen Sie bitte mit der jeweiligen Ansprechpartnerin oder dem jeweiligen Ansprechpartner.

Die jeweils zugehörigen Gutachten können während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Kerpen eingesehen werden.