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Bebauungsplan Sindorf 219 Sindorf Mitte

Das Ziel des Bebauungsplanes 219 “ Sindorf - Mitte “ ist die Festschreibung und Sicherung der vorhandenen städtebaulichen Struktur durch einige Einschränkungen in Art und Maß der baulichen Nutzung gegenüber den ursprünglichen Bebauungsplänen 27 und dem Durchführungsplan 4. Die Einschränkungen dienen sowohl dem Erhalt des Ortsbildes als auch dem Schutz und Erhalt von Art und Zusammensetzung des vorhandenen Gewerbes, der vorhandenen Wohnbebauung und der landwirtschaftlichen Erwerbsstellen.

Lageplan BP 219
Lageplan

 
 
 
Rechtskraft (Veröffentlichung):
07.07.1990
 
Ansprechpartnerin:

Frau Jill Karbowiak
Bauleitplanung
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Telefon:
02237/58-430

Fax:
02237/589-430

E-Mail:

Raum:
221

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Alle hier gezeigten Bauleitpläne der Stadt Kerpen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft und wegen einer möglichen Einsichtnahme in die rechtsverbindliche Planfassung sprechen Sie bitte mit der jeweiligen Ansprechpartnerin oder dem jeweiligen Ansprechpartner.

Die jeweils zugehörigen Gutachten können während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Kerpen eingesehen werden.