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Bebauungsplan Sindorf 251B Zum Breitmaar

Der Bebauungsplan schafft die planungsrechtliche Voraussetzung für ein neues Wohngebiet am westlichen Ortsrand von Sindorf. Ziel der Planung ist die Entwicklung einer städtebaulichen Konzeption für ein Wohngebiet, - insbesondere zur Deckung eines erhöhten Bedarfs innerhalb der Stadt Kerpen - sowie die Errichtung von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen unter dem besonderen Aspekt des kosten- und flächensparenden Bauens.

Die vorhandene Struktur des Stadtteils Sindorf wird aufgegriffen und sinnfällig mit deutlichem städtebaulichem Akzent ergänzt. Durch das orthogonale Ordnungsmuster werden öffentliche und private Räume formuliert. Es werden unterschiedliche Wohn­angebote in Geschoßwohnungen, Reihen‑, Doppel‑ und Einzelhäusern ermöglicht, so daß insgesamt circa 330 Wohneinheiten realisiert werden können.

Lageplan BP 251B
Lageplan

 

Die gestalterischen Festsetzungen dieses Bauabschnittes werden verbindlich in der Gestaltungssatzung Vogelrutherfeld der BP 251B und BP 251C (PDF-Datei 1,28 MB) sowie deren 1. Änderung geregelt. Die entsprechenden Erläuterungen zur Satzung finden Sie im Gestaltungshandbuch.

 
Verfahrensstand:
 
Aufstellungsbeschluss:
25.08.1998
Frühzeitige Bürgerbeteiligung:
11.11.-11.12.1998
Offenlegungsbeschluss:
10.05.1999
Offenlegung:
21.05.-25.06.1999
Satzungsbeschluss: / Wirksamkeit:
20.06.1999
Rechtskraft (Veröffentlichung):
07.11.2000
 
Ansprechpartnerin:

Frau Jill Karbowiak
Bauleitplanung
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Telefon:
02237/58-430

Fax:
02237/589-430

E-Mail:

Raum:
221

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Alle hier gezeigten Bauleitpläne der Stadt Kerpen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft und wegen einer möglichen Einsichtnahme in die rechtsverbindliche Planfassung sprechen Sie bitte mit der jeweiligen Ansprechpartnerin oder dem jeweiligen Ansprechpartner.

Die jeweils zugehörigen Gutachten können während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Kerpen eingesehen werden.