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Bebauungsplan Sindorf 301 "Grünfläche Hüttenstraße"

Ziel des Bebauungsplanes SI 301 "Grünfläche Hüttenstraße" ist es, auf  der städtischen, derzeit als Ackerland genutzten Fläche die planungsrechtliche Grundlage zur Anlage einer Grünfläche und für den Bau eines Jugendzentrums zu schaffen.

Der Bebauungsplan SI 301 "Grünfläche Hüttenstraße" erstreckt sich über einen Teilbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes SI 19 A "Industriegebiet Hüttenstraße". Der Bebauungsplan SI 19 A wird in diesem Teilbereich durch den Bebauungsplan SI 301 ersetzt.


BP SI 301 Lageplan
Lageplan

 
 
 
Verfahrensstand:
 
Aufstellungsbeschluss:
08.04.2003
Rechtskraft (Veröffentlichung):
31.03.2004
 
Ansprechpartnerin:

Frau Jill Karbowiak
Bauleitplanung
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Telefon:
02237/58-430

Fax:
02237/589-430

E-Mail:

Raum:
221

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Alle hier gezeigten Bauleitpläne der Stadt Kerpen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft und wegen einer möglichen Einsichtnahme in die rechtsverbindliche Planfassung sprechen Sie bitte mit der jeweiligen Ansprechpartnerin oder dem jeweiligen Ansprechpartner.

Die jeweils zugehörigen Gutachten können während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Kerpen eingesehen werden.