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34. Änderung Bereich Vinzenzstraße

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen wurde am 25.09.2001 der Einleitungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 267 A „Bereich Vinzenzstraße“ gefasst. Ziel und Zweck des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist es, auf den zur Zeit brachliegenden und ehemals durch Einzelhandel mit den dazugehörigen Stellplätzen genutzten Flächen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung eines Wohnquartiers mit einem kleinen Quartiersplatz zu schaffen.

Die vorhandene Wohnnutzung an der Schulstraße, teilweise der Schützenstraße sowie die vorhandene und geplante Bebauung des Blockinnenbereiches entsprechen nicht mehr den ehemaligen Planintentionen der Darstellung von gemischten Bauflächen im Flächennutzungsplan.

Geplant ist die Realisierung von circa 28 Einfamilienhäusern als Reihen- und Doppelhäuser in bis zu 2-geschossiger offener Bauweise.

Im Bereich der Stiftsstraße zwischen Haus Nummer 62 und Haus Nummer 72 ist beabsichtigt, in Anlehnung an die schon vorhandene Bebauung Mehrfamilienhäuser mit ggf. erdgeschossiger gewerblicher Nutzung zu errichten.

LP_34FNP_n
Lageplan

 
 
Verfahrensstand:
 
Einleitungsbeschluss:
23.04.2002
Frühzeitige Bürgerbeteiligung:
15.05.2002 - 28.06.2002
Offenlegungsbeschluss:
08.10.2002
Offenlegung:
05.12.2002 - 17.01.2003
Satzungsbeschluss: / Wirksamkeit:
08.04.2003
Rechtskraft (Veröffentlichung):
12./13.06.2004
 
Ansprechpartner:

Herr Torben Budde
Bauleitplanung
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Telefon:
02237/58-688

Fax:
02237/589-688

E-Mail:

Raum:
221

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Alle hier gezeigten Bauleitpläne der Stadt Kerpen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft und wegen einer möglichen Einsichtnahme in die rechtsverbindliche Planfassung sprechen Sie bitte mit der jeweiligen Ansprechpartnerin oder dem jeweiligen Ansprechpartner.

Die jeweils zugehörigen Gutachten können während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Kerpen eingesehen werden.