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43. Änderung An der Villekaule

Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist erforderlich, da, die vorgesehenen zukünftigen Nutzungsausweisungen als Einzelhandelsstandort gemäß den geplanten Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 302 „An der Villekaule“ für das Plangebiet dieser Darstellung entgegenstehen. Aufgrund der in der unmittelbaren Nachbarschaft vorhandenen Wohngebiete, zu deren Versorgung der an diesem Standort vorgesehene Lebensmitteldiscountmarkt beitragen soll, wird für den Änderungsbereich in Angleichung an die benachbarten Darstellungen ebenfalls Wohnbaufläche dargestellt.

LP_43FNP_n
Lageplan

 
 
Verfahrensstand:
 
Aufstellungsbeschluss:
18.05.2004
Frühzeitige Bürgerbeteiligung:
22.06.2004 bis 26.07.2004
Offenlegungsbeschluss:
28.06.2005
Offenlegung:
07.09.2005 bis 10.10.2005
Satzungsbeschluss: / Wirksamkeit:
13.12.2005
Rechtskraft (Veröffentlichung):
18.04.2006
 
Ansprechpartnerin:

Frau Claudia Dieken
Bauleitplanung
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Telefon:
02237/58-431

Fax:
02237/589-431

E-Mail:

Raum:
231

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Alle hier gezeigten Bauleitpläne der Stadt Kerpen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft und wegen einer möglichen Einsichtnahme in die rechtsverbindliche Planfassung sprechen Sie bitte mit der jeweiligen Ansprechpartnerin oder dem jeweiligen Ansprechpartner.

Die jeweils zugehörigen Gutachten können während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Kerpen eingesehen werden.