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Bebauungsplan Horrem 183/2. Änderung Am Wahlenpfad

Die das Plangebiet des Bebauungsplanes 183 kreuzende Hochspannungsleitung wird nach Aussagen des Netzbetreibers im Winter 2006 demontiert. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan setzt in dem Trassenbereich der Leitung eine Bauverbotszone und Einschränkungen für Anpflanzungen fest. Durch die 2. Änderung wird der betreffende Bereich überplant, die überbaubaren Flächen und Festsetzungen zu Anpflanzungen entsprechend angepasst.

Weiterhin werden in weiteren Teilbereichen des rechtskräftigen Bebauungsplanes 183 geringfügige Änderungen von Bauflächen, sowie Änderungen des Textteiles zum Bebauungsplan vorgenommen. Die Inhalte der 1. Änderung des Bebauungsplanes 183 "Am Wahlenpfad" werden in der 2. Änderung übernommen.

Lageplan_BP_HO_183/2_neu
Lageplan

 
 
Verfahrensstand:
 
Aufstellungsbeschluss:
02.05.2006
Frühzeitige Bürgerbeteiligung:
06.06. bis 23.06.2006
Offenlegungsbeschluss:
31.10.2006
Offenlegung:
20.11.2006 - 20.12.2006
Satzungsbeschluss: / Wirksamkeit:
12.06.2007
Rechtskraft (Veröffentlichung):
20.06.2007

  
Ansprechpartner:

Planung:

Herr Stephan Peters
Bauleitplanung
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Telefon:
02237/58-429

Fax:
02237/589-429

E-Mail:

Raum:
222

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Grundstücke:

Frau Julia Hamacher
Sachbearbeitung


Telefon:
02237/58-499

E-Mail:

Raum:
242

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RWE Power AG:

Jürgen Hirz                                                                                                                                                
Liegenchaften                                                                                                                                                   
50935 Köln
Stüttgenweg 2

Telefon: 0221/48022872 

Email: juergen.hirz@rwe.com

Alle hier gezeigten Bauleitpläne der Stadt Kerpen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft und wegen einer möglichen Einsichtnahme in die rechtsverbindliche Planfassung sprechen Sie bitte mit der jeweiligen Ansprechpartnerin oder dem jeweiligen Ansprechpartner.

Die jeweils zugehörigen Gutachten können während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Kerpen eingesehen werden.