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Bebauungsplan Horrem 290C/1.Änderung Am Ichendorfer Weg

Ziel und Zweck der 1. Änderung ist es, durch Reduzierung der im rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzten Traufhöhe die planungsrechtliche Grundlage zur Errichtung von 1geschossigen Einfamilienhäusern zu schaffen. Der rechtskräftige Bebauungsplan ließ bisher nur eine 2geschossige Bebauung zu.

Hinweis: Durch die Festsetzungen der 1. Änderung werden entgegenstehende Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes 290 C ersetzt.

Lageplan BP 290C 1.Ä.
Lageplan

 
 
Verfahrensstand:
 
Aufstellungsbeschluss:
13.12.2005
Frühzeitige Bürgerbeteiligung:
Offenlegungsbeschluss:
13.12.2005
Offenlegung:
23.01.2006 bis 24.02.2006
Satzungsbeschluss: / Wirksamkeit:
12.12.2006
Rechtskraft (Veröffentlichung):
24.01.2007

  
Ansprechpartner:

Herr Stephan Peters
Bauleitplanung
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Telefon:
02237/58-429

Fax:
02237/589-429

E-Mail:

Raum:
222

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Alle hier gezeigten Bauleitpläne der Stadt Kerpen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft und wegen einer möglichen Einsichtnahme in die rechtsverbindliche Planfassung sprechen Sie bitte mit der jeweiligen Ansprechpartnerin oder dem jeweiligen Ansprechpartner.

Die jeweils zugehörigen Gutachten können während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Kerpen eingesehen werden.