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Bebauungsplan Horrem 294 Zentraler Omnibusbahnhof

Zielsetzung des Bebauungsplanes 294 " Zentraler Omnibusbahnhof " ist, auf derzeitig unternutzten Bauflächen unmittelbar am Bahnhof Horrem die planungsrechtliche Grundlage zur Errichtung eines zentralen Omnibusbahnhofes mit direkter Anbindung an die Bahnsteiganlagen derDeutschen Bahn, die Ausweisung hierzu notwendiger Verkehrsflächen sowie die Errichtung einer multifunktionalen Einzelhandels und Dienstleistungsbebauung zu schaffen.

Lageplan BP 294 ZOB 2
Lageplan

 
 
Verfahrensstand:
 
Aufstellungsbeschluss:
25.06.2002
Frühzeitige Bürgerbeteiligung:
19.05.03 bis 31.05.2003
Offenlegungsbeschluss:
29.06.2004
Offenlegung:
19.07.2004 bis 24.09.2004
Satzungsbeschluss: / Wirksamkeit:
14.12.2004
Rechtskraft (Veröffentlichung):
26.01.2005

  
Ansprechpartner:

Herr Stephan Peters
Bauleitplanung
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Telefon:
02237/58-429

Fax:
02237/589-429

E-Mail:

Raum:
222

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Alle hier gezeigten Bauleitpläne der Stadt Kerpen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft und wegen einer möglichen Einsichtnahme in die rechtsverbindliche Planfassung sprechen Sie bitte mit der jeweiligen Ansprechpartnerin oder dem jeweiligen Ansprechpartner.

Die jeweils zugehörigen Gutachten können während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Kerpen eingesehen werden.