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Bebauungsplan Brüggen 282A Feuerwehrgerätehaus

Ziel und Zweck des Bebauungsplanes 282 A ist die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses zu schaffen, zum anderen jedoch gleichzeitig für die derzeit gärtnerisch genutzten Freiflächen sowie der Freiflächen des ehemaligen Brikettfabrikgeländes Hubertus eine Wohnbebauung zu ermöglichen.

Lageplan_BP_282A
Lageplan

 
 
 
Rechtskraft (Veröffentlichung):
17.08.2002
 
Ansprechpartneriin:

Frau Claudia Dieken
Bauleitplanung
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Telefon:
02237/58-431

Fax:
02237/589-431

E-Mail:

Raum:
231

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Alle hier gezeigten Bauleitpläne der Stadt Kerpen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft und wegen einer möglichen Einsichtnahme in die rechtsverbindliche Planfassung sprechen Sie bitte mit der jeweiligen Ansprechpartnerin oder dem jeweiligen Ansprechpartner.

Die jeweils zugehörigen Gutachten können während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Kerpen eingesehen werden.