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Bebauungsplan Kerpen 344 "Stiftsstraße"

Ziel der Planung ist es, eine geordnete städtebauliche Entwicklung auf Grundlage des Baugesetzbuches zu ermöglichen, eine marktgerechte Bebaubarkeit des Geländes herbeizuführen und eine wohnbauliche Entwicklung in die Planung und die Gegebenheiten zu integrieren. Das Konzept sieht eine Arrondierung der vorhandenen Ortslage vor. Durch die wohnbauliche Entwicklung dieser Flächen kann eine sinnvolle Abrundung des Siedlungskörpers und Ausbildung eines Siedlungsrandes erzeugt werden.

 Eine für den Standort angemessene bauliche Nutzung mit Wohngebäuden ist planerisches Ziel, welches sich auch aus dem Leitbild der Stadt Kerpen ableitet. Durch die Planung soll dem Bedarf an günstigen und gut gelegenen Wohnungseigentum in Form von Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern sowie zwischen dem Kreuzungsbereich Brüsseler Straße/Stiftstraße und dem geplanten Kreisverkehrsplatz an Geschosswohnungsbau Rechnung getragen werden.

LP_344_offenlage
Lageplan

 
 
Verfahrensstand:
 
Aufstellungsbeschluss:
12.07.2011
Frühzeitige Bürgerbeteiligung:
19.09.2011 - 21.10.2011
Offenlegungsbeschluss:
13.12.2011
Offenlegung:
23.01.2012 - 24.02.2012
Satzungsbeschluss:
03.07.2012
Rechtskraft (Veröffentlichung):
31.08.2012
 
Ansprechpartner:

Herr Torben Budde
Bauleitplanung
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Telefon:
02237/58-688

Fax:
02237/589-688

E-Mail:

Raum:
221

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Alle hier gezeigten Bauleitpläne der Stadt Kerpen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft und wegen einer möglichen Einsichtnahme in die rechtsverbindliche Planfassung sprechen Sie bitte mit der jeweiligen Ansprechpartnerin oder dem jeweiligen Ansprechpartner.

Die jeweils zugehörigen Gutachten können während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Kerpen eingesehen werden.