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Bebauungsplan Blatzheim 275 "Kelzer Busch"

Das vordringliche Ziel des Bebauungsplanes ist die planungsrechtliche Sicherung der bereits an diesem Standort vorhandenen Betriebe und Anlagen unter Berücksichtigung angemessener, jedoch eng begrenzter Reserveflächen (dynamischer Bestandsschutz), sowie die landschaftsgerechte Einbindung des Industriestandortes in den umgebenden Siedlungs- und Kulturraum.

Der für die Altabgrabung beantragte und genehmigte Rekultivierungsplan stellt Betriebsflächen (gewerbliche Bauflächen) dar, die über die Darstellung der verbindlichen 1. Änderung des Flächennutzungsplanes hinausgehen. Der Rekultivierungsplan sah in einem erheblich geringeren Maße vor, das Werksgelände durch " Landschaftsgerechte Abpflanzung in die Landschaft“ einzubinden. Die nunmehr im Rahmen des Bebauungsplanes erforderlichen Grünflächen, schon rekultivierte Flächen sowie die westliche Hangkante des Neffelbaches sollen mit in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 275 Kelzer Busch einbezogen werden.

Von der circa 54 Hektar großen Fläche des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes werden in der parallel durchgeführten 37. Änderung des Flächennutzungsplanes circa 30 Hektar als gewerbliche Bauflächen und circa 24 Hektar als private Grünflächen als „Flächen zum Schutz zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“, bzw. als Waldflächen dargestellt und somit dauerhaft planungsrechtlich gesichert.

Lageplan BP 275 "Kelzer Busch"
Lageplan

 
 
Verfahrensstand:
 
Aufstellungsbeschluss:
28.01.2003
Frühzeitige Bürgerbeteiligung:
23.04. - 24.05.2003
Offenlegungsbeschluss:
29.06.2004
Offenlegung:
15.11. - 17.12.2004
Satzungsbeschluss:
28.06.2005
Rechtskraft (Veröffentlichung):
23.06.2006

 
Ansprechpartner:

Herr Stephan Peters
Bauleitplanung
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Telefon:
02237/58-429

Fax:
02237/589-429

E-Mail:

Raum:
222

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Alle hier gezeigten Bauleitpläne der Stadt Kerpen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft und wegen einer möglichen Einsichtnahme in die rechtsverbindliche Planfassung sprechen Sie bitte mit der jeweiligen Ansprechpartnerin oder dem jeweiligen Ansprechpartner.

Die jeweils zugehörigen Gutachten können während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Kerpen eingesehen werden.