Hilfsnavigation

Wappen Stadt Kerpen
BF Bild für Stadtplanung
Schrift:
Kontrast:

Volltextsuche

Hier kann alles drin stehen.

Icon Senioren Freizeit
Text unter Bild

Mal sehen was passiert, wenn der Inhalt breiter ist als die Spalte.

Inhalt

Bebauungsplan Türnich 246/ 2. Änderung "Gewerbe- und Industriegebiet Ville"

Im Zuge der Vermarktung der Gewerbeflächen des Bebauungsplanes Nr. 246 „Gewerbe-/ Industriegebiet Ville" (GIB III) wurde deutlich, dass insbesondere am Gebietseingang an der B 264 und im zentralen Bereich Veränderungen am Grundstückszuschnitt und an den Verkehrsanlagen erforderlich werden, um den Standortanforderungen der anzusiedelnden Betriebe besser gerecht werden zu können. Im Nordwesten des Plangebiets sollen Teile der bisher als Gewerbegebiet vorgesehenen Flächen als Industriegebiet entwickelt werden. Das städtebauliche Grundkonzept bleibt dabei unverändert. Die Veränderungen an den Baugebieten und den Verkehrsanlagen beschränken sich im Wesentlichen auf wenige, räumlich begrenzte Teilbereiche. Mit der Planung sind keine erheblichen Umweltauswirkungen verbunden.

Mit den geplanten Änderungen werden folgende Ziele verfolgt:

Sicherung und Weiterentwicklung des überregional bedeutenden Industriestandortes Türnich als Grundlage für eine dauerhafte Arbeitsplatzversorgung in der Region,

Anpassung der Gewerbegrundstücke an veränderte Standortanforderungen der anzusiedelnden Betriebe, Ausschluss störender Nutzungen,

Berücksichtigung veränderter verkehrstechnischer Rahmenbedingungen, Ertüchtigung vorhandener Verkehrsanlagen


LP_TÜ246/2
Lageplan

Plan mit Legende z:Z. nicht verfügbar
 

 
 
 
Verfahrensstand:
 
Aufstellungsbeschluss:
07.03.2006
Frühzeitige Bürgerbeteiligung:
24.04.2006 - 08.05.2006
Offenlegungsbeschluss:
20.06.2006
Offenlegung:
16.08.2006 - 19.09.2006
Satzungsbeschluss:
31.10.2006
Rechtskraft (Veröffentlichung):
24.03.2007
 
Ansprechpartner/in:

Frau Claudia Dieken
Bauleitplanung
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Telefon:
02237/58-431

Fax:
02237/589-431

E-Mail:

Raum:
231

Detailansicht anzeigen
Visitenkarte anzeigen
E-Mail per Kontaktformular versenden

Alle hier gezeigten Bauleitpläne der Stadt Kerpen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft und wegen einer möglichen Einsichtnahme in die rechtsverbindliche Planfassung sprechen Sie bitte mit der jeweiligen Ansprechpartnerin oder dem jeweiligen Ansprechpartner.

Die jeweils zugehörigen Gutachten können während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Kerpen eingesehen werden.