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31. Änderung Polizeistation Kerpen

Das Ziel der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, durch die Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung “Polizei“, die planungsrechtliche Voraussetzung zur Aufstellung des parallel betriebenen Bebauungsplan KE 269 C "Polizeiinspektion Kerpen" zu schaffen.


031_raeumlicher_geltungsbereich
Lageplan

 
 
Verfahrensstand:
 
Wirksamkeit:
18.03.2004
Rechtskraft (Veröffentlichung):
30.03.2004
 
Ansprechpartner:

Herr Torben Budde
Bauleitplanung
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Telefon:
02237/58-688

Fax:
02237/589-688

E-Mail:

Raum:
221

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Alle hier gezeigten Bauleitpläne der Stadt Kerpen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft und wegen einer möglichen Einsichtnahme in die rechtsverbindliche Planfassung sprechen Sie bitte mit der jeweiligen Ansprechpartnerin oder dem jeweiligen Ansprechpartner.

Die jeweils zugehörigen Gutachten können während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Kerpen eingesehen werden.