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77. Flächennutzungsplanänderung Sindorf "Mastenweg"

Zur Deckung der Bedarfslage (Sicherstellung des Rechtsanspruchs für Kinder unter und über 3 Jahren) für Kindergartenplätze, ist im Stadtteil Sindorf der Neubau einer 8-gruppigen Kindertagesstätte erforderlich.

 Das Ziel der 77. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, die bauleitplanerische Grundlage zur Ansiedlung einer 8-zügigen Kindertagesstätte im Stadtteil Sindorf zu schaffen. Dazu ist der gültige Flächennutzungsplan (1.Änderung) der Kolpingstadt Kerpen, zu ändern.


LP 77.FNP Änderung -Offenlage
Lageplan

 

 

 
Verfahrensstand:
 
Aufstellungsbeschluss:
13.09.2016
Frühzeitige Bürgerbeteiligung:
14.11.2016 - 14.12.2016
Offenlegungsbeschluss:
02.05.2017
Offenlegung:
03.07.2017 - 11.08.2017
Wirksamkeit:
07.11.2017
Rechtskraft (Veröffentlichung):
04.08.2018
 
Ansprechpartner/in:

Frau Jill Karbowiak
Bauleitplanung
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Telefon:
02237/58-430

Fax:
02237/589-430

E-Mail:

Raum:
221

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Alle hier gezeigten Bauleitpläne der Stadt Kerpen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft und wegen einer möglichen Einsichtnahme in die rechtsverbindliche Planfassung sprechen Sie bitte mit der jeweiligen Ansprechpartnerin oder dem jeweiligen Ansprechpartner.

Die jeweils zugehörigen Gutachten können während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Kerpen eingesehen werden.