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Bebauungsplan Kerpen 362 "Vinger Weg"

Ziel der Planung ist es, eine geordnete städtebauliche Entwicklung auf Grundlage des Baugesetzbuches zu ermöglichen, eine marktgerechte Bebaubarkeit des Geländes herbeizuführen und eine wohnbauliche Entwicklung in die Planung und die Gegebenheiten zu integrieren.

Das Konzept sieht eine Arrondierung der vorhandenen Ortslage und des Siedlungsrandes vor. Durch die wohnbauliche Entwicklung dieser Flächen kann das bereits realisierte Neubaugebiet „Stiftsstraße“ sinnvoll ergänzt und ein klarer Siedlungsrand erzeugt werden. Der Ortseingang wurde im Zuge des Bauleitplans KE Nr. 344 „Stiftsstraße“ bereits durch den neuen Kreisverkehr sowie durch eine Mehrfamilienhausbebauung städtebaulich aufgewertet. Im Zuge des nun vorliegenden Bauleitplanverfahrens soll südlich der Stiftsstraße ein städtebauliches Pendant mit Wohnbebauung erfolgen und somit eine klare städtebaulich geordnete Ortseingangssituation geschaffen werden.

Eine für den Standort angemessene bauliche Nutzung mit Wohngebäuden ist planerisches Ziel, welches sich auch aus dem Leitbild der Kolpingstadt Kerpen ableitet. Durch die Planung soll dem Bedarf an günstigem und gut gelegenem Wohnungseigentum in Form von Einfamilienhäusern Rechnung getragen werden.

Im Plangebiet soll ein ausgewogener Wohnungsmix aus Mehr- und Einfamilienhäusern entstehen, um eine sinnvolle Durchmischung des neuen Quartiers zu erreichen und unterschiedliche Klientele anzusprechen. Der überwiegende Teil soll im Sinne eines familienfreundlichen Wohnens Einfamilienhäuser in Form von Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern vorsehen.


LP BP KE 362 Vinger Weg -Offenlegung-
Lageplan


Verfahrensstand:
 
Aufstellungsbeschluss:
08.11.2016
Frühzeitige Bürgerbeteiligung:
16.12.2016 - 16.01.2017
Offenlegungsbeschluss:
04.07.2018
Offenlegung:
24.09.2018 - 26.10.2018
Satzungsbeschluss:
18.12.2018
Rechtskraft (Veröffentlichung):
19./ 20.01.2019
 
Ansprechpartner:

Herr Torben Budde
Bauleitplanung
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Telefon:
02237/58-688

Fax:
02237/589-688

E-Mail:

Raum:
221

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Alle hier gezeigten Bauleitpläne der Stadt Kerpen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft und wegen einer möglichen Einsichtnahme in die rechtsverbindliche Planfassung sprechen Sie bitte mit der jeweiligen Ansprechpartnerin oder dem jeweiligen Ansprechpartner.

Die jeweils zugehörigen Gutachten können während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Kerpen eingesehen werden.