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Bebauungsplan Buir 370 "Seniorenzentrum Bahnstraße"

Die Aufstellung des Bebauungsplanes hat zum Ziel, die städtebauliche Ordnung im gewachsenen Innenbereich des Stadtteils Buir zu sichern und die Innenentwicklung im Sinne des § 1 Abs. 5 Satz 3 BauGB zu stärken sowie dem sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden Rech­nung zu tragen.

Ziel der Planung ist es, durch den Rückbau der Bestandsbebauung die Neuschaffung von einer nachfrageorientierten Pflegeeinrichtung zu erreichen (Bestandsersatz). Mit dem Neubau werden moderne Standards, optimierte Betriebsabläufe und damit höhere Anforderungen an die Pflegebedingungen ermöglicht.

Der Caritasverband errichtet derzeit eine neue Pflegeeinrichtung in Kerpen-Sindorf, an der Heppendorfer Straße. Die Pflegeeinrichtung in Sindorf soll im Dezember 2018 fertiggestellt werden. Sodann können die derzeitigen Bewohner des St.-Josef-Hauses in den Neubau nach Sindorf umziehen. Nach Fertigstellung des Neubaus in Buir können die nach Sindorf umgesiedelten Bewohner entscheiden, ob ein Rück-Umzug nach Buir gewünscht wird, oder ob die Bewohner am Standort in Sindorf verbleiben möchten. Der gerontopsychiatrische Bereich zieht nach erfolgter Umset­zung des Vorhabens nach Kerpen-Buir zurück.

Mit der geplanten Nutzung wird das Angebot an unterschiedlichen Wohntypologien im Stadtteil gesichert. Im Plangebiet ist die Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche geplant.


LP BP BU 370
Lageplan

 

Verfahrensstand:
 
Aufstellungsbeschluss:
24.04.2018
Frühzeitige Bürgerbeteiligung:
11.06.2018 - 13.07.2018
Offenlegungsbeschluss:
25.09.2018
Offenlegung:
12.11.2018 - 14.12.2018
Satzungsbeschluss:
12.02.2019
Rechtskraft (Veröffentlichung):
18.05.2019
 
Ansprechpartnerin:

Frau Claudia Dieken
Bauleitplanung
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Telefon:
02237/58-431

Fax:
02237/589-431

E-Mail:

Raum:
231

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Alle hier gezeigten Bauleitpläne der Stadt Kerpen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft und wegen einer möglichen Einsichtnahme in die rechtsverbindliche Planfassung sprechen Sie bitte mit der jeweiligen Ansprechpartnerin oder dem jeweiligen Ansprechpartner.

Die jeweils zugehörigen Gutachten können während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Kerpen eingesehen werden.