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Inhalt
39. Änderung Grünvernetzung
Ziel und Zweck der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Ausweisung eines zusammenhängenden Grünvernetzungssystems für das gesamte Stadtgebiet. Hierfür werden so genannte „Suchräume“ dargestellt, die die derzeitig bestehenden Nutzungen überlagern. Eine rechtsverbindliche Wirkung gegenüber dem einzelnen ist nicht gegeben; das heißt eine Inanspruchnahme der Flächen kann nur im Einvernehmen mit dem Eigentümer erfolgen. Die für Flora und Fauna außerordentlich wichtigen Leitlinien sollen als Grünzüge ausgewiesen werden, um ökologische Maßnahmen dort zu realisieren, wo die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes gesteigert werden kann.
Die im Rahmen des Grünvernetzungskonzeptes erarbeiteten Leitlinien sind von ökologisch wertvoller Bedeutung, da diese Bereiche weitestgehend von jeglicher Bebauung frei gehalten und langfristig zusammenhängende Grünzüge geschaffen werden sollen.
Die im Rahmen des Grünvernetzungskonzeptes erarbeiteten Leitlinien sind von ökologisch wertvoller Bedeutung, da diese Bereiche weitestgehend von jeglicher Bebauung frei gehalten und langfristig zusammenhängende Grünzüge geschaffen werden sollen.
Lageplan
Verfahrensstand:
Einleitungsbeschluss:
28.01.2003
Frühzeitige Bürgerbeteiligung:
07.04.2004 – 07.05.2004
Offenlegungsbeschluss:
22.02.2005
Offenlegung:
29.03.2005 – 04.05.2005
Satzungsbeschluss: / Wirksamkeit:
13.09.2005
Rechtskraft (Veröffentlichung):
10.03.2006
Alle hier gezeigten Bauleitpläne der Stadt Kerpen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft und wegen einer möglichen Einsichtnahme in die rechtsverbindliche Planfassung sprechen Sie bitte mit der jeweiligen Ansprechpartnerin oder dem jeweiligen Ansprechpartner.
Die jeweils zugehörigen Gutachten können während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Kerpen eingesehen werden.