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33. Änderung Nordring/Eindhovener Straße

Ziel und Zweck der Planung ist die planungsrechtliche Voraussetzung zum Neubau einer Altenpflegeeinrichtung, einer bestimmten Anzahl noch zusätzlich festgeschriebener Wohneinheiten sowie die Errichtung von zweigeschossigen Doppelhaushälften zu schaffen.

Die zurzeit verbindliche 5. Änderung des Flächnnutzungsplanes trifft im vorgenannten Bereich noch die Ausweisung „Sonderbaufläche“ und "Gemischte Baufläche" straßenbegleitend zum Nordring.

Die Ausweisung der vorgenannten Flächen wurde aufgrund der im Jahre 1991 geplanten Konzeption eines Altenpflegeheimes, mit medizinischen und pflegerischen Einrichtungen, eines Klinikbereiches sowie Ladenlokalen die eine Versorgung des täglichen Bedarfs decken sollte, getroffen.

Aufgrund der der vorgenannten Ziele und Zwecke zur Bebauung dieser Fläche ist diese Ausweisung entbehrlich, so dass die Fläche wieder in "Wohnbaufläche" geändert werden soll.

Um die planungsrechtliche Umsetzung entsprechend zu gewährleisten, ist als Voraussetzung vor dem Hintergrund des Entwicklungsgebotes gemäß § 8 Absatz 2 Baugesetzbuch (Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln) die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

LP_33FNP_n
Lageplan

 
 
Verfahrensstand:
 
Einleitungsbeschluss:
28.01.2003
Frühzeitige Bürgerbeteiligung:
10.03.2003 - 14.04.2003
Offenlegungsbeschluss:
13.05.2003
Offenlegung:
15.07.2003 - 29.08.2003
Satzungsbeschluss: / Wirksamkeit:
02.03.2004
Rechtskraft (Veröffentlichung):
24.08.2005
 

Ansprechpartner:

Herr Torben Budde
Bauleitplanung
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Telefon:
02237/58-688

Fax:
02237/589-688

E-Mail:

Raum:
221

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Alle hier gezeigten Bauleitpläne der Stadt Kerpen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft und wegen einer möglichen Einsichtnahme in die rechtsverbindliche Planfassung sprechen Sie bitte mit der jeweiligen Ansprechpartnerin oder dem jeweiligen Ansprechpartner.

Die jeweils zugehörigen Gutachten können während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Kerpen eingesehen werden.