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Einkommensprüfung zur Verzinsung von Baudarlehen

Das Land NRW vermeidet auf Grund bundesrechtlicher Vorgaben Fehlförderungen, in dem in Abständen von fünf Jahren die Zinsen angehoben werden, wenn das Einkommen sich gegenüber dem Zeitpunkt der Bewilligung der öffentlichen Baudarlehen erheblich gesteigert hat.

Die Darlehensnehmer werden nach Ablauf der fünf Jahre durch die Wohnungsbauförderungsanstalt (Darlehensgeber) aufgefordert einen Nachweis der zuständigen Stelle (Abteilung für Wohnungswesen der Stadt Kerpen) vorzulegen, in wie weit die Einkommensgrenze des Wohnraumförderungsgesetzes unter- oder überschritten wird.

Ansprechpartnerinnen
Frau Hansen
Frau Braun
Frau Kaiser