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Mietspiegel

Der Mietspiegel dient als Richtlinie zur Ermittlung ortsüblicher Vergleichsmieten (§ 558 BGB) bei be-stehenden Mietverhältnissen. Er bietet den Mietpartnern eine Orientierungsmöglichkeit, um in eigener Verantwortung die Miethöhe je nach Lage, Ausstattung, Beschaffenheit der Wohnung und des Ge-bäudes zu vereinbaren.

Der Mietspiegel der Kolpingstadt Kerpen wird i.d.R. alle 2 Jahre aktualisiert.

Der Mietspiegel kann gegen eine Schutzgebühr in Höhe von 3,50 € bei der Rheinischen Immobilien-börse e. V. herunterzuladen werden: https://www.rheinische-immobilienboerse.de

Für Sie zuständig:


Datenerhebung zur Mietspiegelerstellung

Der Mietspiegel von Städten und Gemeinden dient Mietern und Vermietern gleichermaßen als Orientierungshilfe, da aus ihm die ortsübliche Vergleichsmiete entnommen werden kann. Er erhöht die Transparenz des Immobilienmarktes. Zur Aktualisierung des neuen Mietspiegels, hat die Datenerhebung begonnen. Unter Leitung der Rheinischen Immobilienbörse e.V. wird diese Datenerhebung von der Stadt, den Wohnungsgesellschaften sowie dem Mieterverein und Haus- und Grundbesitzerverein unterstützt. Mieter und Vermieter werden auf freiwilliger Basis gebeten, an der Erhebung der Daten teilzunehmen. Die Teilnahme ist anonym und unterliegt den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

Der Fragebogen kann unter folgendem Link online ausgefüllt werden: https://www.rheinische-immobilienboerse.de/Mietspiegelumfrage.AxCMS