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Innenbereich

Als Innenbereiche im Sinne des Bauplanungsrechts bezeichnet man die Bereiche, die innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen. Ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil ist dann gegeben, wenn die vorhandene Bebauung einen in sich geschlossenen Bebauungskomplex bildet, der in seiner Gesamtheit nach Zahl, Umfang und Zweckbestimmung sowie nach der räumlichen Zuordnung der vorhandenen Bauten ein gewisses Gewicht besitzt und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist. (Siehe hierzu auch Außenbereich)