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Bebauungsplan Sindorf 254/ 1.Änderung "Nördlich Heppendorfer Straße"

 

Mit Datum vom 31.10.2013 wurde der Bebauungsplan 254 „Nördlich Heppendorfer Straße“ als letzter Bauabschnitt des Vogelrutherfeldes rechtsverbindlich.

Das nordwestliche Quartier dieses Bebauungsplanes (Veilchenweg) wird als Reaktion auf eine Vielzahl von Bewerbungen aus einem Personenkreis „55+“als Seniorendorf vermarktet.

Die planerischen Grundzüge eines „Seniorendorfes“ sind im Wesentlichen durch

  • · eine barrierefreie Wohnform, die sich zumeist auf eine Erdgeschossnutzung beschränkt (Bungalow),
  • · Grundstückszuschnitte, die alle Nutzungsansprüche auf einer Ebene berücksichtigen,
  • · und Freiflächenanteile, die keinen großen Pflegeaufwand erfordern

gekennzeichnet.

Die Urfassung des Bebauungsplanes 254 „Nördlich Heppendorfer Straße“ lässt derzeit neben einer barrierefreien Bungalowbebauung (Bautyp 3) auch eine „klassische 1 1/2 geschossige Bauweise (Bautyp 1) zu, die aufgrund einer möglichen Dachgeschossnutzung insbesondere von Familien mit Kindern nachgefragt wird. Aufgrund der angespannten Lage am Immobilienmarkt liegt der Verwaltung eine Vielzahl von Bewerbungen vor, die insbesondere den Bautyp 1 nachfragen, nicht aber der Zielgruppe, dem Personenkreis 55+ entsprechen.
Aus den v.g. Gründen wurden die Grundstücke (im südlichen Teilbereich) nach sorgfältiger Überprüfung der Zielgruppenkonformität mit der zivilrechtlichen Einschränkung, dass ausschließlich der Bautyp 3 realisiert werden darf, veräußert.
Die Bauherren wurden bereits durch ein Hinweisschreiben von einer zeitnahen Änderung des Bebauungsplanes informiert, der diese Bautypeneinschränkung (nur Bautyp 3) berücksichtigen wird.
Mit fortschreitender Vermarktung sollte nunmehr der Bebauungsplan der v.g. planerischen Zielsetzung angepasst werden und die ausschließliche Zulässigkeit des Bautyps 3 planungsrechtlich abgesichert werden.


LP Si 254/1.Ä  Offenlage
Lageplan

Für den Nachweis der planungsrechtlichen Vorgaben können Sie sich folgende "ergänzende Baubeschreibung" als pdf Datei herunterladen und ausgefüllt den Bauantragsunterlagen beifügen!

ergänzende Baubeschreibung Seniorendorf

 
Verfahrensstand:
 
Aufstellungsbeschluss:
19.12.2017
Frühzeitige Bürgerbeteiligung:
29.01.2018 - 09.02.2018
Offenlegungsbeschluss:
24.04.2018
Offenlegung:
11.06.2018 - 13.07.2018
Satzungsbeschluss:
25.09.2018
Rechtskraft (Veröffentlichung):
24./ 25.11.2018
 
Ansprechpartner/in:

Frau Jill Karbowiak
Bauleitplanung
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Telefon:
02237/58-430

Fax:
02237/589-430

E-Mail:

Raum:
221

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Alle hier gezeigten Bauleitpläne der Stadt Kerpen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft und wegen einer möglichen Einsichtnahme in die rechtsverbindliche Planfassung sprechen Sie bitte mit der jeweiligen Ansprechpartnerin oder dem jeweiligen Ansprechpartner.

Die jeweils zugehörigen Gutachten können während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Kerpen eingesehen werden.