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Unterhaltssicherung für Wehrpflichtige und Zivildienstleistende

Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG) sollen finanzielle Nachteile für Wehr- oder Zivildienstleistende und ihre Familienangehörigen während der Dauer der Dienstzeit ausgleichen. Bei Wehrübenden bedeutet dieses einen Ausgleich für das entfallene Einkommen, bei Grundwehr- und Zivildienstleistenden einen Ausgleich von besonderen finanziellen Nachteilen.

Anspruchsberechtigt sind:

  • Personen, die ihren Grundwehrdienst oder Zivildienst ableisten
  • und ggf. deren Familienangehörige sowie
  • Personen, die eine Wehrübung ableisten.

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