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Waisenrente

Eine Waisenrente ist eine Dauerzahlung der gesetzlichen Sozialversicherung (gesetzliche Rentenversicherung, Unfallversicherung) oder im Versorgungsrecht , die im Falle des Todes des Rentenberechtigten an dessen Kinder – und unter Umständen auch an andere Angehörige – gezahlt wird). Sie dient dem Ausgleich der nicht mehr zu leistenden Unterhaltsbeiträge des Verstorbenen. Ist nur ein Elternteil verstorben, spricht man von einer Halbwaisenrente, sind beide Elternteile verstorben, von einer Vollwaisenrente.
 

Witwenrente

Renten wegen Todes, zu denen vor allem die Hinterbliebenenrenten gehören, sind in der deutschen Rentenversicherung Geldleistungen aus einer Versicherung, die an die hinterbliebenen Angehörigen bzw. Berechtigten der versicherten Person ausgezahlt wird. Sie sollen den Unterhalt ersetzen, den der Verstorbene bislang erbrachte (Unterhaltsersatzfunktion).

Die gesetzliche Rentenversicherung leistet Renten wegen Todes an

  • Witwen bzw. Witwer
  • den überlebenden Lebenspartner oder die überlebende Lebenspartnerin einer Lebenspartnerschaft
  • Waisen bzw. Halbwaisen.

Die deutsche gesetzliche Rentenversicherung definiert die Renten in den §§ 46 - 49 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) und kennt zudem mit der Erziehungsrente eine weitere Rente wegen Todes, die allerdings aus der Versicherung der überlebenden Person geleistet wird.

Nähere Informationen erhalten Sie bei :

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