Inhalt
Leistungen nach dem Opferentschädigungesetz |
Zuständigkeit |
Abteilung 27.1 Senioren, Menschen mit Behinderung und soziale Hilfen Jahnplatz 7c 50171 Kerpen
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Telefon |
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02237/58-247 |
Fax |
: |
02237/58-102 |
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Ihre Ansprechpartner/innen |
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Susanne Remacly Sachbearbeiterin Jahnplatz 7c Postanschrift Jahnplatz 1 50171 Kerpen
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Telefon |
: |
02237/58-239 |
E-Mail |
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Raum |
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3 |
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Entschädigung für Opfer von Gewalttaten
Wer in Deutschland Opfer einer Gewalttat wird hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf staatliche Entschädigung. Diese Voraussetzungen sind im Opferentschädigungs-Gesetz (OEG) geregelt. Dessen wichtigstes Ziel ist es, die körperliche und seelische Gesundheit der Betroffenen so weit wie möglich wieder herzustellen und somit die gesellschaftliche und berufliche Teilhabe wieder zu ermöglichen. Die Leistungen nach dem Opferentschädigungs-Gesetz werden nach den Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes gewährt. Der Landschaftsverband Rheinland berät und informiert Opfer von Gewalttaten und ihre Angehörigen.
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