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Nicht abschließende Liste mit Elektro- und Elektronikgeräten, die unter die Gerätekategorien des § 2 Absatz 1 fallen

Elektro- und Elektronikgeräte im Sinne des Gesetzes sind

  • Geräte, die zu ihrem ordnungsgemäßen Betrieb elektrische Ströme oder elektromagnetische Felder benötigen,
  • Geräte zur Erzeugung, Übertragung und Messung solcher Ströme und Felder.

    ...soweit der Gesetzgeber.
1. Haushaltsgroßgeräte
große Kühlgeräte
Kühlschränke
Gefriergeräte
sonstige Großgeräte zur Kühlung, Konservierung und Lagerung von Lebensmitteln
Waschmaschinen
Wäschetrockner
Geschirrspüler
Elektroherde und -backöfen
Elektrokochplatten
elektrische Heizplatten
Mikrowellengeräte
sonstige elektrische oder elektronische Großgeräte zum Kochen oder zur sonstigen Verarbeitung von Lebensmitteln
elektrische Heizgeräte
elektrische Heizkörper
Nachtspeicherheizgeräte
ölgefüllte Radiatoren
sonstige elektrische oder elektronische Großgeräte
 zum Beheizen von Räumen, Betten und Sitzmöbeln
elektrische Ventilatoren
Klimageräte
sonstige Belüftungs-, Entlüftungs- und Klimatisierungsgeräte

2Haushaltskleingeräte
Staubsauger
Teppichkehrmaschinen
sonstige Reinigungsgeräte
Geräte zum Nähen, Stricken, Weben oder zur sonstigen Bearbeitung von Textilien
Bügeleisen und sonstige Geräte zum Bügeln, Mangeln oder zur sonstigen Pflege von Kleidung
Toaster
Fritteusen
Wasserkocher
elektrische oder elektronische Mühlen, Kaffeemaschinen und Geräte zum Öffnen und Verschließen von Behältnissen und Verpackungen
elektrische Messer
Haarschneidegeräte, Haartrockner, elektrische Zahnbürsten, Rasierapparate, Massagegeräte und sonstige Geräte für die Körperpflege
elektrische oder elektronische Wecker, Armbanduhren und Geräte zum Messen, Anzeigen oder Aufzeichnen der Zeit
elektrische oder elektronische Waagen

3. Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik
Zentrale Datenverarbeitung:
Großrechner
Minicomputer
Drucker

PC-Bereich:
PCs (einschließlich CPU, Maus, Bildschirm und Tastatur)
Laptops (einschließlich CPU, Maus, Bildschirm und Tastatur)
Notebooks
elektronische Notizbücher
Drucker
Kopiergeräte
elektrische und elektronische Schreibmaschinen
Taschen- und Tischrechner
sonstige Produkte und Geräte zur Erfassung, Speicherung, Verarbeitung, Darstellung oder Übermittlung von Informationen mit elektronischen Mitteln

Benutzerendgeräte und -systeme:
Faxgeräte
Telexgeräte
Telefone
Münz- und Kartentelefone
schnurlose Telefone
Mobiltelefone
Anrufbeantworter
sonstige Produkte oder Geräte zur Übertragung von Tönen, Bildern oder sonstigen Informationen mit Telekommunikationsmitteln

4. Geräte der Unterhaltungselektronik und Photovoltaikmodule
Radiogeräte
Fernsehgeräte
Videokameras
Videorekorder
Hi-Fi-Anlagen
Audio-Verstärker
Musikinstrumente
sonstige Produkte oder Geräte zur Aufnahme oder Wiedergabe von Tönen oder Bildern, einschließlich Signalen, oder andere Technologien zur Übertragung von Tönen und Bildern mit anderen als Telekommunikationsmitteln
Photovoltaikmodule

5. Beleuchtungskörper
Leuchten (umgangssprachlich: „Lampen“)
stabförmige Leuchtstofflampen (Umgangssprachlich: „Neonröhren“)
Kompaktleuchtstofflampen (Energiesparlampen)
Entladungslampen, einschließlich Hochdruck-Natriumdampflampen und Metalldampflampen (überwiegend Straßenbeleuchtung)
Niederdruck-Natriumdampflampen (überwiegend Straßenbeleuchtung)
LED-Lampen
sonstige Beleuchtungskörper oder Geräte für die Ausbreitung oder Steuerung von Licht mit Ausnahme von Glühlampen

6. Elektrische und elektronische Werkzeuge
Bohrmaschinen
Sägen
Nähmaschinen
Geräte zum Drehen, Fräsen, Schleifen, Zerkleinern, Sägen, Schneiden, Abscheren, Bohren, Lochen, Stanzen, Falzen, Biegen oder zur entsprechenden Bearbeitung von Holz, Metall und sonstigen Werkstoffen
Niet-, Nagel- oder Schraubwerkzeuge oder Werkzeuge zum Lösen von Niet-, Nagel- oder Schraubverbindungen oder für ähnliche Verwendungszwecke
Schweiß- und Lötwerkzeuge oder Werkzeuge für ähnliche Verwendungszwecke
Geräte zum Versprühen, Ausbringen, Verteilen oder zur sonstigen Verarbeitung von flüssigen oder gasförmigen Stoffen mit anderen Mitteln
Rasenmäher und sonstige Gartengeräte

7. Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte
elektrische Eisenbahnen oder Autorennbahnen
Videospielkonsolen
Videospiele
Fahrrad-, Tauch-, Lauf-, Rudercomputer usw.
Sportausrüstung mit elektrischen oder elektronischen Bauteilen
Geldspielautomaten

8. Medizinische Geräte
Geräte für Strahlentherapie
Kardiologiegeräte
Dialysegeräte
Beatmungsgeräte
nuklearmedizinische Geräte
Laborgeräte für In-vitro-Diagnostik
Analysegeräte
Gefriergeräte
Fertilisations-Testgeräte
sonstige Geräte zur Erkennung, Vorbeugung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen

9. Überwachungs- und Kontrollinstrumente
Rauchmelder
Heizregler
Thermostate
Geräte zum Messen, Wiegen oder Regeln in Haushalt und Labor
sonstige Überwachungs- und Kontrollinstrumente von Industrieanlagen (z. B. in Bedienpulten)

10. Ausgabeautomaten
Heißgetränkeautomaten
Automaten für heiße oder kalte Flaschen oder Dosen
Automaten für feste Produkte
Geldautomaten
sonstige Geräte zur automatischen Abgabe von Produkten

Ganz so einfach wie auf den ersten Blick ist das Gesetz nicht.
Es gibt auch Ausnahmen und Grenzfälle, die eine klare Zuweisung in manchen Fällen nicht leicht machen.
Wie zum Beispiel:

  • Beleuchtungskörper:
    Glühlampen und Halogenlampen fallen nicht unter "Beleuchtungskörper" und dürfen also in den Hausmüll. Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren/ Neonröhren und LEDs, die aufgrund ihres Schadstoffgehaltes vormals zum Sondermüll gehörten, zählen jetzt zum Elektroabfall und müssen UNBEDINGT bei Haus Forst entsorgt werden. Energiesparlampen können außer bei Haus Forst auch am Wertstoffhof abgegeben werden.
  • LED-Lampen: Sie sind nicht giftig, wie ihre Vorgänger, die Energiesparlampen. Aber aufgrund ihrer Halbleitertechnik gehören sie zu den Elektro-Geräten.
  • Elektrische Werkzeuge:
    Benzinrasenmäher: der Antrieb erfolgt durch einen Verbrennungsmotor, im Gegensatz zu einem Elektromotor. Benzinrasenmäher fallen nicht unter das Elektro-Gesetz.
     
  • Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik:
    Tischkopierer aus privaten Haushalten gehören zum Anwendungsbereich des Gesetzes; Kopierer aus Gewerbe jedoch nicht. Gleiches gilt für Kühlgeräte etc.
     
  • Geräte mit Batterien:
    Geräte mit Batterien fallen unter das Elektro-Gesetz, da sie für ihren ordnungsgemäßen Betrieb eine Spannung benötigen! Taschenlampen zum Beispiel gehören zum Elektromüll. Die Batterien müssen vor der Abgabe entfernt werden.

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