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Aktuelles und Termine


Wochenmärkte in Kerpen

Stadtteil Kerpen
Freitags
von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
auf dem Stiftsplatz
Stadtteil Türnich
Donnerstags
von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Marktplatz
Am Markt
Stadtteil Sindorf
Donnerstags
von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Marga und Walter Boll Platz
Stadtteil Horrem
Samstags
von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Friedrich-Ebert-Platz

Inhalt

Veranstaltungsleitfaden: Marktfestsetzung

Märkte, Messen und Ausstellungen

Durch eine Marktfestsetzung treten die sogenannten Marktprivilegien in Kraft. (Befreiung vom Feiertagsgesetz und vom Ladenöffnungsgesetz)
Märkte können u.a. für Spezialmärkte, Jahrmärkte, Volksfeste, etc. festgesetzt werden.

Gemäß § 69 Gewerbeordnung werden Märkte (Jahrmärkte, Spezialmärkte, Wochenmärkte, Großmärkte), Messen und Ausstellungen auf Antrag des Veranstalters festgesetzt, wenn die Voraussetzungen für die jeweilige Veranstaltung erfüllt sind (wird im Merkblatt / Hinweise ausgeführt). In der Regel sind für die Festsetzung einer solchen Veranstaltung mindestens zwölf teilnehmende Händler erforderlich.  Häufig festgesetzte Märkte sind insbesondere Trödelmärkte, Antikmärkte, Kunst- und Handwerkermärkte und auch die alljährlichen Weihnachtsmärkte. Bei Veranstaltungen, die auf öffentlicher Verkehrsfläche (Straßen, Fußgängerzone etc.) stattfinden, ist neben der Festsetzung auch eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.  Anträge auf Festsetzung von Märkten, Messen und Ausstellungen sollen spätestens 8 - 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn gestellt werden. 
Hierbei ist zu beachten, dass bei der Beanspruchnahme von Straßen eine verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich ist (siehe hierzu besondere Erläuterungen), wodurch es ggfls. erforderlich werden kann, die Veranstaltung noch früher zu beantragen.

Benötigte Unterlagen
 
Beschreibung des Gegenstandes der Veranstaltung
Ort der Veranstaltung
Zeitpunkt bzw. Dauer der Veranstaltung
Öffnungszeiten
Ausstellerverzeichnis mit Branchenangabe (sofern zum Zeitpunkt der Antragstellung nur ein vorläufiges Verzeichnis vorgelegt werden kann, ist das endgültige unverzüglich nach zureichen)
Gewerbeanzeigebestätigung als Marktveranstalter
Führungszeugnis Belegart O
Gewerbezentralregisterauskunft
Teilnahmebedingungen (Marktordnung)
 
 
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
Gewerbeordnung


Gebühren: 350,- € bis 2.000,- € je Festsetzung (nach Art und Umfang)

Elke Reif
Sachbearbeitung


Raum:
77

Telefon:
02237/58-255

E-Mail:

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