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Aktuelles und Termine


Wochenmärkte in Kerpen

Stadtteil Kerpen
Freitags
von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
auf dem Stiftsplatz
Stadtteil Türnich
Donnerstags
von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Marktplatz
Am Markt
Stadtteil Sindorf
Donnerstags
von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Marga und Walter Boll Platz
Stadtteil Horrem
Samstags
von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Friedrich-Ebert-Platz

Inhalt

LKW-Fahrverbot an Sonn-/ Feiertagen

 

Mona Wetzler
Sachbearbeiterin


Telefon:
02237/58-272

E-Mail:

Raum:
78

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  1. Allgemeine Informationen:
    Bearbeitung von Anträgen zur Durchführung von Transporten an Sonn-/ Feiertagen und während der Ferienzeiten.
  2. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
    Nachweise, die eine Ausnahmegenehmigung rechtfertigen:
    • Versorgung der Bevölkerung mit leicht verderblichen Lebensmitteln
    • Termingerechte Be- und Entladung von Seeschiffen
    • Aufrechterhaltung des Betriebs öffentlicher Versorgungs- oder Verkehrseinrichtungen
    • Versorgung von Märkten od. sonstigen Großveranstaltungen mit Lebens- od. Genussmitteln u. Getränken
    • Beförderung von Pferden zur Teilnahme an Rennsportveranstaltungen u. an Reit- u. Fahrturnieren (auch mit Anhänger)
    • Beförderung von Schlachtvieh zu den am Wochenbeginn stattfindenen Viehmärkten
    • Beförderung von Brieftauben mit Spezialtransportfahrzeugen zu den Auflassplätzen
    • Beförderung von Ausrüstungsgegenständen für zeitgebundene kulturelle Veranstaltungen (z.B. Requisiten, Musikinstrumenten)

      Ausnahmen können auch f. LKW bis zu 2,8 t zul. Gesamtgewicht m. Anhänger erteilt werden.
      Wirtschaftliche od. wettbewerbliche Gesichtspunkte allein rechtfertigen keine Ausnahmen von den Vorschriften d. § 30 Abs. 3 StVO. Der Beförderungsweg ist vorzuschreiben, soweit das aus verkehrsrechtlichen Gründen geboten ist.
  3. Gebühren:
    31,00 bis 180,00 € je nach Dauer des beantragten Zeitraums
  4. Rechtliche Grundlagen:
    Straßenverkehrsordnung (StVO)