Aktuelles und Termine
Wochenmärkte in Kerpen
Stadtteil Kerpen
Freitags
von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
auf dem Stiftsplatz
Stadtteil Türnich
Donnerstags
von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Marktplatz
Am Markt
Stadtteil Sindorf
Donnerstags
von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Marga und Walter Boll Platz
Stadtteil Horrem
Samstags
von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Friedrich-Ebert-Platz
Inhalt
Versteigerin/ Versteigerer
Zuständige Sachbearbeiterin:
Sachbearbeiterin
Beschreibung
Für die gewerbsmäßige Versteigerung von fremden beweglichen Sachen, fremden Grundstücken oder fremden Rechten benötigen Sie eine Erlaubnis.
Gebühren
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a) von dem Gebot, mindestens zwei Stunden Gelegenheit zur Besichtigung des Versteigerungsgutes zu geben ( § 9 VerstV) b) von dem Verbot, neue Handelsware zu versteigern (§12 Abs. 1 VerstV) c) von dem Verbot, das Versteigerungs- gut zum Zwecke der Versteigerung in eine andere Gemeinde zu verbringen (§12 Abs. 2 VerstV)
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Die Erlaubnisgebühr wird bei Antragstellung fällig.
Benötigte Unterlagen
- Antragsformular
- Personalausweis / Reisepass / gültiges Ausweisdokument
- Führungszeugnis der Belegart "0" (zu beantragen bei der Meldebehörde Ihres Wohnsitzes)
- Gewerbezentralregisterauszug der Belegart "N" (zu beantragen bei der Meldebehörde Ihres Wohnsitzes)
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes. Bei juristischen Personen sind die Zuverlässigkeitsnachweise sowohl für die Geschäftsführenden als auch für die juristische Person einzureichen.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse der Wohnsitzgemeinde
- Online-Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis unter www.vollstreckungsportal.de für die Zeit ab 2013. Bei juristischen Personen sind die Zuverlässigkeitsnachweise sowohl für die Geschäftsführenden als auch für die juristische Person einzureichen.
Bei juristischen Personen (AG, GmbH und eingetragene Vereine)
- Vorlage eines Auszuges aus dem Handels- bzw. Vereinsregisters und des Gesellschaftsvertrages bzw. der Satzung
- Bei ausländischen Gewerbetreibenden: Vorlage einer Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung
Im Einzelnen können noch gesonderte Unterlagen notwendig sein, die Ihnen bei der persönlichen Vorsprache erläutert werden.Die Erteilung der Erlaubnis kann erst nach Prüfung der eingereichten Antragsunterlagen erfolgen. Sie dürfen das Versteigerergewerbe erst dann ausführen, wenn Sie im Besitz der erforderlichen Erlaubnis sind.
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
Gewerbeordnung
Antrag für das Versteigerungsgewerbe