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Wochenmärkte in Kerpen

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Donnerstags
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Marga und Walter Boll Platz
Stadtteil Horrem
Samstags
von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Friedrich-Ebert-Platz

Inhalt

Versteigerin/ Versteigerer

Zuständige Sachbearbeiterin:

Marga Titz
Sachbearbeiterin


Telefon:
02237/58-270

E-Mail:

Raum:
75

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Beschreibung

 

Für die gewerbsmäßige Versteigerung von fremden beweglichen Sachen, fremden Grundstücken oder fremden Rechten benötigen Sie eine Erlaubnis.

 

Gebühren

 

  • Entscheidungen über die Erlaubnis zur Versteigerung fremder beweglicher Sachen oder fremder grundstücksgleicher Rechte ( § 34b Abs. 1 GewO)                                                 
    700 Euro

 

  • Entscheidungen über die Erlaubnis zur Versteigerung fremder Grundstücke oder fremder grundstückgleicher Rechte, wenn eine Erlaubnis nach § 34b Abs. 1 GewO bereits erteilt ist (§ 34 Abs. 2 und 4 GewO)                                                                                                  500 Euro

 

  • Entscheidung über die Abkürzung der Frist für die Anzeige der Versteigerung (§ 5 Abs. 1 Verordnung über gewerbsmäßige Versteigerungen – VerstV)                                              
    50 Euro

 

  • Entscheidung über die Zulassung von Ausnahmen

 a) von dem Gebot, mindestens zwei Stunden Gelegenheit zur Besichtigung des Versteigerungsgutes zu geben ( § 9 VerstV)
 30 Euro

b) von dem Verbot, neue Handelsware zu versteigern (§12 Abs. 1 VerstV)                  
30 Euro

c) von dem Verbot, das Versteigerungs- gut zum Zwecke der Versteigerung in eine andere Gemeinde zu verbringen (§12 Abs. 2 VerstV)                                                
30 Euro

 

  • Entscheidung über die Gestattung der Leitung einer Versteigerung durch eine/ einen Angestellte/ Angestellten ( § 13 VerstV)                                                                                                                     30 Euro

 

Die Erlaubnisgebühr wird bei Antragstellung fällig.

Benötigte Unterlagen

 

  • Antragsformular
  • Personalausweis / Reisepass / gültiges Ausweisdokument
  • Führungszeugnis der Belegart "0" (zu beantragen bei der Meldebehörde Ihres Wohnsitzes)
  • Gewerbezentralregisterauszug der Belegart "N" (zu beantragen bei der Meldebehörde Ihres Wohnsitzes)
  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes. Bei juristischen Personen sind die Zuverlässigkeitsnachweise sowohl für die Geschäftsführenden als auch für die juristische Person einzureichen.
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse der Wohnsitzgemeinde
  • Online-Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis unter www.vollstreckungsportal.de für die Zeit ab 2013. Bei juristischen Personen sind die Zuverlässigkeitsnachweise sowohl für die Geschäftsführenden als auch für die juristische Person einzureichen. 

 

Bei juristischen Personen (AG, GmbH und eingetragene Vereine)

  • Vorlage eines Auszuges aus dem Handels- bzw. Vereinsregisters und des Gesellschaftsvertrages bzw. der Satzung
  • Bei ausländischen Gewerbetreibenden: Vorlage einer Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung

 

Im Einzelnen können noch gesonderte Unterlagen notwendig sein, die Ihnen bei der persönlichen Vorsprache erläutert werden.Die Erteilung der Erlaubnis kann erst nach Prüfung der eingereichten Antragsunterlagen erfolgen. Sie dürfen das Versteigerergewerbe erst dann ausführen, wenn Sie im Besitz der erforderlichen Erlaubnis sind.

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Gewerbeordnung

Antrag für das Versteigerungsgewerbe