Hilfsnavigation

Wappen Stadt Kerpen
Herzlich Willkommen im virtuellen Rathaus der Stadt Kerpen!
Schrift:
Kontrast:

Volltextsuche

Aktuelles und Termine


Wochenmärkte in Kerpen

Stadtteil Kerpen
Freitags
von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
auf dem Stiftsplatz
Stadtteil Türnich
Donnerstags
von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Marktplatz
Am Markt
Stadtteil Sindorf
Donnerstags
von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Marga und Walter Boll Platz
Stadtteil Horrem
Samstags
von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Friedrich-Ebert-Platz

Inhalt

Pflegschaften

Die Amtspflegschaft unterscheidet sich von der Amtsvormundschaft wesentlich dadurch, dass sie nur für einzelne, fest umgrenzte Aufgaben zuständig ist. Die Vormundschaft ist also in ihrer Fürsorgeaufgabe umfassend, die Pflegschaft in der gleichen Funktion immer nur auf Teilbereiche beschränkt. Die Amtspflegschaft wird durch die Anordnung des Familiengerichtes begründet. Die gesetzlichen Grundlagen sind in § 1909 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sowie in § 56 des Sozialgesetzbuches (SGB) VIII zu finden. Die Zuständigkeiten der jeweiligen Sachbearbeiter/innen sind nach Buchstaben geordnet. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis und die Geburtsurkunde des Kindes mit.

Mehr zum Thema