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Aktuelles und Termine


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Freitags
von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
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Stadtteil Türnich
Donnerstags
von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
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Am Markt
Stadtteil Sindorf
Donnerstags
von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Marga und Walter Boll Platz
Stadtteil Horrem
Samstags
von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Friedrich-Ebert-Platz

Inhalt

Informationen zum Lärmschutz - Feuerwerk

Ein Feuerwerk der Klasse II ist ein Feuerwerk, wie es üblicherweise in der Silvesternacht von jeder Person, die mindestens 18 Jahre alt ist, abgebrannt werden darf. Wenn Sie solch ein Feuerwerk zu einer anderen Gelegenheit, beispielsweise zu einem privaten Fest, abbrennen wollen, dann benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung.

Das Abbrennen des Feuerwerkes ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Nach § 11 Absatz 2 des Landesimmissionsschutzgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LImschG) darf die Gesamtdauer des Abbrennens eines Feuerwerkes einen Zeitraum von 30 Minuten nicht überschreiten und muss zu folgenden Uhrzeiten beendet sein:

Vom Ende der Sommerzeit bis zum 30. April muss das Feuerwerk um 22 Uhr beendet sein.

Vom 1. Mai bis 31. Juli um 23 Uhr.

Vom 1. August bis zum Ende der Sommerzeit um 22:30 Uhr.

LimSchG

Sachbearbeiterin:

Felicitas Stingl


Telefon:
02237/58-257

E-Mail:

Raum:
78

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