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Aktuelles und Termine


Wochenmärkte in Kerpen

Stadtteil Kerpen
Freitags
von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
auf dem Stiftsplatz
Stadtteil Türnich
Donnerstags
von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Marktplatz
Am Markt
Stadtteil Sindorf
Donnerstags
von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Marga und Walter Boll Platz
Stadtteil Horrem
Samstags
von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Friedrich-Ebert-Platz

Inhalt



Eheschließungen

Sie haben die Partnerin oder den Partner fürs Leben gefunden und möchten sich trauen? Dann sind wir Ihnen gerne behilflich.

Ansprechpartner für die Anmeldung zur Eheschließung ist Ihr Wohnsitzstandesamt. Sollten Sie und Ihre Partnerin oder Ihr Partner unterschiedliche Wohnsitze haben, besteht eine Wahlmöglichkeit zwischen zwei Standesämtern. Sind weder Sie selbst noch Ihre Partnerin oder Ihr Partner hier gemeldet, ist das Standesamt der Kolpingstadt Kerpen nicht für Sie zuständig. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an Ihr Wohnsitzstandesamt. 

Derzeit können aus personellen Gründen allerdings keine Termine mehr für die Anmeldung zur Eheschließung vereinbart werden. 

Grundsätzlich kann eine Anmeldung Ihrer Eheschließung frühestens 6 Monate vor Ihrem Wunschtermin durchgeführt werden. Nach Möglichkeit sollen beide Partner gemeinsam die Anmeldung beim Standesamt vornehmen. Sollte einer der beiden Partner verhindert sein, so kann er den anderen Partner bevollmächtigen, die Anmeldung allein vorzunehmen. 

Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung

Sollte eine persönliche Vorsprache nicht möglich sein, ist in Ausnahmefällen eine schriftliche Anmeldung möglich. Senden Sie in dem Fall bitte alle Originalurkunden mit dem vollständig ausgefüllten Anmeldeformular per Post an die

Kolpingstadt Kerpen
-Standesamt-
Jahnplatz 1
50171 Kerpen

oder werfen es in einem verschlossenen Umschlag in den Nachtbriefkasten am Rathaus.  

Derzeit können Anmeldungen zur Eheschließung aus oben genannten Gründen nur schriftlich erfolgen. 

Schriftliche Anmeldung zur Eheschließung

Mit der Anmeldung zur Eheschließung werden die gesetzlichen Voraussetzungen geprüft. Dabei bringt jedes Paar andere Voraussetzungen mit. Es macht einen Unterschied, welchen Familienstand und welche Staatsangehörigkeit Sie besitzen und welche Dokumente demzufolge eingereicht werden müssen:

  • Bei ledigen deutschen Staatsangehörigen benötigen wir
    -  die ausgefüllte Anmeldung zur Eheschließung, unterschrieben von beiden Verlobten
    -  die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister nicht älter als 6 Monate, erhältlich beim Standesamt, Ihres Geburtsortes
    - sollten Sie im Ausland geboren worden sein, benötigen wir Ihre Geburtsurkunde mit Übersetzung im Original 
    - eine aktuelle Meldebescheinigung benötigen Sie, wenn einer der Verlobten nicht in Kerpen gemeldet ist 
    - Kopien der Personalausweis oder der Reisepässe

  • Zusätzlich benötigen wir bei geschiedenen deutschen Staatsangehörigen
    - einen Auszug aus dem Eheregister der letzten Eheschließung mit Scheidungsvermerk nicht älter als 6 Monate, erhältlich beim Standesamt, bei dem die letzte Ehe geschlossen wurde 

Urkunden, die beim Standesamt Kerpen geführt werden, weil Sie z.B. hier geboren wurden oder die letzte Ehe beim Standesamt Kerpen geschlossen wurde, müssen Sie nicht mit der Anmeldung vorlegen, in diesem Fall nehmen wir Einsicht in unsere Register. Ebenfalls ist die Vorlage einer aktuellen Meldebescheinigung nicht erforderlich, wenn Sie zum Zeitpunkt der Anmeldung der Eheschließung in Kerpen gemeldet sind.

  • Zusätzlich benötigen wir, wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind
    - eine Geburtsurkunde des Kindes, erhältlich bei dessen Geburtsstandesamt
    - eine Vaterschaftsanerkennungsurkunde, ausgestellt vom Jugendamt
    - eine Urkunde über die Zustimmung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung

Alle vorzulegenden Urkunden werden nur im Original akzeptiert. Bitte reichen Sie Ihre Anmeldung zur Eheschließung erst dann bei uns ein, wenn Sie alle benötigten Unterlagen vollständig erhalten haben. Nicht vollständig eingereichte Unterlagen senden wir zu unserer Entlastung stets zurück!

Sollte mindestens einer von Ihnen eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie sich vorab hier informieren:

OLG-Länderliste

Trotzdem ist es zwingend erforderlich, Ihr Anliegen schriftlich darzustellen.
Senden Sie uns daher bitte Ihre Anfrage an das E-Mail-Postfach standesamt@stadt-kerpen.de.
Sie erhalten dann schriftlich eine Auflistung der benötigten Dokumente. 

Ehefähigkeitszeugnis

Sie möchten im Ausland Ihre Ehe schließen?
Dann benötigen Sie ein von uns ausgestelltes Ehefähigkeitszeugnis. In diesem Fall wenden Sie sich bitte für weitere Informationen schriftlich an uns unter
standesamt@stadt-kerpen.de.

Teilen Sie uns dazu Ihre persönlichen Daten und die Ihrer Partnerin oder Ihres Partners wie Geburtsdatum und –ort, Staatsangehörigkeit, Familienstand, Adresse und telefonische Erreichbarkeit mit. Sie erhalten nach Erhalt Ihrer Mail eine Auflistung, welche Dokumente wir zur Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses benötigen. 

Gebühren Terminreservierung und Anmeldung zur Eheschließung

Wenn Sie ein bestimmtes Datum ins Auge gefasst haben, können Sie sich Ihren Wunschtermin frühzeitig gegen Zahlung einer Gebühr in Höhe von 27,00 € reservieren. Die Reservierung ist unabhängig von der Anmeldung zur Eheschließung durchzuführen, der reservierte Termin wird erst dann fest an Sie vergeben, wenn mindestens vier Wochen vorher die Unterlagen vollständig bei uns eingetroffen sind. Verspätet eintreffende Unterlagen werden nicht mehr angenommen, die Reservierung verfällt in dem Falle und der Termin wird anderweitig vergeben. Leider können wir nicht garantieren, dass jeder Wunschtermin berücksichtigt wird. Gerne kommen wir Ihnen in diesem Fall mit einem Alternativtermin entgegen.



Eine Anmeldung zur Eheschließung kostet 40,00 €. Besitzt einer der beiden Verlobten nicht die deutsche Staatsbürgerschaft, erhöht sich die Gebühr auf 66,00 €.
Für Eheschließungen außerhalb der Öffnungszeit beträgt die Gebühr zusätzlich 66,00 €.  

Sollte die Eheschließung in einer unserer Ambiente-Locations stattfinden, erhöht sich die zu zahlende Gebühr um weitere 165,-- €. Folgende Ambiente-Locations stehen Ihnen zur Verfügung:

Link zu den Locations


Eheschließungstermine:


An folgenden Samstagen können Sie in unserem Trauzimmer heiraten:

  • 04.05.2024
  • 22.06.2024 (ausgebucht)
  • 06.07.2024 (ausgebucht)
  • 10.08.2024
  • 31.08.2024
  • 28.09.2024
  • 26.10.2024
  • 23.11.2024
  • 07.12.2024


An folgenden Freitagen bieten wir Termine im Trauzimmer der jeweiligen Location an:

  • Burg Bergerhausen
    • Trautag am 20.09.2024
  • Schloss Loersfeld
    • Trautag am 26.04.2024
  • Kommandeursburg
    • Trautag am 12.07.2024
  • Schloss Türnich
    • Trautag wird noch bekannt gegeben 
  • Villa Sophienhöhe
    • Trautag am 17.05.2024


Des Weiteren stehen folgende Samstage für individuell buchbare Trauungen auf unseren Ambiente-Locations zu Verfügungen:

  • 25.05.2024
  • 15.06.2024 (ausgebucht)
  • 13.07.2024
  • 17.08.2024
  • 14.09.2024
  • 12.10.2024


Bitte setzen Sie sich ebenfalls mit dem entsprechenden Burg-/ Schlossbetreiber Ihrer Wunsch Location in Verbindung.