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Telefon: 02237/58-162 und -163
Telefax: 02237/58-283
buergerbuero@stadt-kerpen.de   

Zurzeit sind das Rathaus und die Verwaltungs-nebenstellen in eingeschränkter Form  geöffnet (mehr Infos)

 
 

Inhalt

Vorläufiger Reisepass

Reisepass
 
Sie benötigen dringend einen Reisepass?
 
Bedenken Sie dabei, das die Beantragung eines Reisepasses ca. 4-6 Wochen dauert. Wenn Sie kurzfristig eine Reise planen, können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen. Dieser wird sofort ausgestellt und ist ein Jahr gültig.
 
Jedoch darf ein vorläufiger Reisepass nur noch ausgestellt werden, wenn die Zeit für die Bestellung eines Reisepasses im Expressverfahren (4 Werktage) nicht mehr ausreicht. In diesem Fall ist ein Nachweis über die Kurzfristigkeit (z.B. Reiseunterlagen) zwingend erforderlich.
 
Benötigte Unterlagen:
  • bisheriger Personalausweis/Reisepass/Kinderreisepass
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto (bitte beachten Sie, dass für Passfotos seit dem 01.11.2005 neue Regelungen gelten. Diese sind in der Fotomustertafel der Bundesdruckerei ausführlich erläutert)
  • bei Beantragung unter 18 Jahren: Einverständniserklärung und Ausweise beider Sorgeberechtigten, evtl. Nachweis über das Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht, wenn nur eine Person erziehungsberechtigt ist.

Geld

Gebühren:

26,00 €

 

Bitte beachten Sie zusätzlich die aktuellen Länder- und Reiseinformationen des auswärtigen Amtes (www.auswaertigesamt.de