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Inhalt

Personalausweis

 

BPAAm 1. November 2010 wird bundesweit der neue Personalausweis eingeführt. Eine Umtauschpflicht vor Ablauf der Gültigkeit Ihres bisherigen Ausweises besteht nicht. Die alten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem jeweiligen Ablaufdatum.

Ausführliche Informationen zum neuen elektronischen Personalausweis und dessen Nutzungsmöglichkeiten erhalten Sie über das Informationsportal des Bundesinnenministeriums. 

Benötigte Unterlagen:

  • bisheriger Personalausweis (sollte dieser abhanden gekommen sein, bitte eine Abschrift der Geburtsurkunde mitbringen)
  • bei Kindern unter 16 Jahre werden die Ausweise und eine formlose Vollmacht beider Elternteile benötigt
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild nicht älter als 6 Monate (ein Passbildautomat befindet sich im Haus)

Der Personalausweis wird für Personen ab Vollendung des 24. Lebensjahres für zehn Jahre ausgestellt. Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer sechs Jahre.

GeldGebühren:

  • 22,80 Euro für Personen unter 24 Jahren
  • 37,00 Euro für Personen ab 24 Jahren

Weitere Gebührenregelungen bei Nutzung der eID-Funktion:

  • Ändern der Transport-PIN in 6-stellige persönliche PIN im Bürgerbüro bei der Ausgabe des Personalausweises: gebührenfrei
  • Erstmaliges Einschaltung der Online-Ausweisfunktion ab Vollendung des 16. Lebensjahres mit Setzen der persönlichen PIN: gebührenfrei

    Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall: gebührenfrei


Vorteile des neuen Personalausweises:

  • Kreditkartenformat
  • Kontaktloser Chip im Karteninneren
  • Elektronische Ausweisfunktion für Transaktionen im Internet und an Automaten
  • Mehr Kontrolle über persönliche Daten
  • Vorbereitet für die elektronische Signatur zum rechtsverbindlichen Unterzeichnen digitaler Dokumente
  • Schutz gegen Missbrauch durch digitales Lichtbild und Fingerabdrücke

Der neue Personalausweis vereint die bisherige Ausweisfunktion mit einer modernen Speicherung der persönlichen Daten auf einem Speicherchip. Darüber hinaus werden Ihre Fingerabdrücke auf dem Chip gespeichert. Hierdurch wird die Fälschungssicherheit des Dokumentes erhöht. Sie können den neuen Personalausweis als elektronischen Identitätsnachweis nutzen und sich künftig bei Geschäften im Internet einfach und eindeutig ausweisen.

Weitere Informationen

Aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen der Länder erhalten Sie über die jeweiligen Landesvertretungen (Botschaften, Konsulate). Diese können Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes nachlesen (www.auswaertigesamt.de).

Die Signaturzertifikate werden nicht von den Personalausweisbehörden ausgestellt, sondern von speziellen Dienstleistern - den Signaturanbietern - die nach dem Signaturgesetz zugelassen sind. Eine Liste der zugelassenen Signaturanbieter finden Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur.