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Telefon: 02237/58-162 und -163
Telefax: 02237/58-283
buergerbuero@stadt-kerpen.de   

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Inhalt

vorläufiger PersonalausweisVorläufiger Personalausweis

Sie benötigen dringend ein gültiges Ausweisdokument? Ihr beantragter Personalausweis wird aber nicht rechtzeitig fertig? In diesen Fall stellen wir Ihnen einen vorläufigen Personalausweis aus.

Der vorläufige Personalausweis ist 3 Monate gültig und kann sofort mitgenommen werden. Aufgrund der kurzen Gültigkeitsdauer empfehlen wir Ihnen gleichzeitig einen "normalen" Personalausweis zu beantragen. Damit ersparen Sie sich doppelte Warte- und Wegezeiten.

Benötigte Unterlagen:

  • Ihren bisherigen Personalausweis/Reisepass (soweit vorhanden)

  • aktuelles biometrisches Passfoto (bitte beachten Sie, dass für Passfotos seit dem 01.11.2005 neue Regelungen gelten. Diese sind in der Fotomustertafel der Bundesdruckerei ausführlich erläutert)

  • Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten bei einer Antragstellung unter 16 Jahren

Geld

Gebühren:

10,00 €

 

Bitte beachten Sie zusätzlich die aktuellen Länder- und Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes (www.auswaertigesamt.de)