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Telefon: 02237/58-162 und -163
Telefax: 02237/58-283
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Inhalt

Wiedererteilung Fahrerlaubnis

Ihnen wurde der Führerschein durch ein Gerichtsurteil oder durch die Straßenverkehrsbehörde entzogen?

Anders als beim zeitlich befristeten Fahrverbot wird der Führerschein nicht automatisch zurück gegeben.  Sie müssen daher einen Antrag auf Wiedererteilung stellen.

Auch die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis können Sie im Bürgerbüro beantragen.

Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles biometrisches Passfoto
  • Teilnahmebescheinigung Erste Hilfe (hier gibt es unterschiedliche Voraussetzungen je nach Führerscheinklasse)
  • Nachweis Sehvermögen
  • Führungszeugnis (Antragstellung)
  • Bei den Klassen C, C1, D und D1: ärztliche Eignungsbescheinigung
  • Bei den Klassen D und D1: leistungspsychologisches Gutachten

 

GeldGebühren:

123,00 € (Antrag Wiedererteilung) zzgl. 13,00 € für die Beantragung des Führungszeugnisses