Kontakt | |
Telefon: 02237/58-162 und -163 Telefax: 02237/58-283 buergerbuero@stadt-kerpen.de |
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Zurzeit sind das Rathaus und die Verwaltungs-nebenstellen in eingeschränkter Form geöffnet (mehr Infos) |
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Inhalt
In der Kolpingstadt Kerpen können Handwerker zur Ausübung ihre Tätigkeit einen Handwerkerinnen-/ Handwerkerparkausweis für den Regierungsbezirk Köln und auch für das Land NRW beantragen.
Auf diesen Ausweis können bis zu 5 Fahrzeuge eingetragen werden.
Die Gültigkeit beträgt 1 Jahr.
Gebühren:
350,00 € | Ausnahmegenehmigung für das Land NRW |
175,00 € | jede weitere Ausnahmegenehmigung, die zeitgleich beantragt wird. |
305,00 € |
Ausnahmegenehmigung für den Regierungsbezirk Köln |
153,00 € | jede weitere Ausnahmegenehmigung, die zeitgleich beantragt wird. |
Für weitere Ausnahmegenehmigungen des gleichen Antragstellers, die nachträglich beantragt werden, ist für jeden angefangenen Monat der Restgültigkeit nach Ziffer 8 eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 14,60 € für das Land NRW (1/12 von 175,00 €) bzw. 12,75 € für den Regierungsbezirk Köln (1/12 von 153,00 €) zu entrichten.
Diese Ausweise berechtigen zum Parken
- im eingeschränkten Halteverbot/Zonenparkverbot (VZ 286/290 StVO),
- an Parkscheinautomaten unbegrenzt ohne Parkgebühr,
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in Parkscheibenzonen ohne zeitliche Begrenzung und
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auf Anwohnerparkplätzen
Die Ausweise sind immer nur im Original zu benutzen und werden als Kopie nicht anerkannt.
Zur Beantragung wird benötigt:
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Gewerbeschein und/oder Handwerkskarte oder Eintragung im Handelsregister
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KFZ-Scheine der vorgesehenen Fahrzeuge
Sind Sie interessiert oder haben Sie weitere Fragen, dann rufen Sie uns an oder kommen einfach zu unseren Öffnungszeiten vorbei.