Hilfsnavigation

Wappen Stadt Kerpen
Herzlich Willkommen im virtuellen Rathaus der Stadt Kerpen!
Schrift:
Kontrast:

Volltextsuche

Kontakt
Telefon: 02237/58-162 und -163
Telefax: 02237/58-283
buergerbuero@stadt-kerpen.de   

Zurzeit sind das Rathaus und die Verwaltungs-nebenstellen in eingeschränkter Form  geöffnet (mehr Infos)

 
 

Inhalt

  1. Allgemeine Informationen zur Leistung:
     
  2. Was müssen Sie tun ?

    Sie können persönlich beim Bürgerbüro eine Auskunft beantragen oder Sie stellen eine schriftliche Anfrage an das Bürgerbüro oder nutzen den hier abgestellten Antrag (legen sie der Anfrage bitte einen Überweisungsbeleg in Höhe der entsprechenden Gebühr bei, Kontodaten: Kolpingstadt Kerpen, IBAN DE52 3705 0299 0149 0000 13, Verwendungszweck: A1.111.1000.0 EMA). Sie tragen zu einer raschen und positiven Beantwortung der Anfrage bei, wenn Sie genaue Angaben (Namen, Geburtsdatum, Anschrift etc.) über die von Ihnen gesuchten Person machen. Telefonische Auskünfte können leider nicht erteilt werden.
  3. Gebühren:

    Für eine einfache Melderegisterauskunft   11,00€,
    für eine erweiterte Melderegisterauskunft 15,00 €
    für eine Melderegisterauskunft mit erhöhtem Verwaltungsaufwand 30,00 €

  4. Rechtliche Grundlagen:

    Meldegesetz NW


Es gibt verschiedene Arten der Melderegisterauskunft:

Einfache Melderegisterauskunft:
Vor- u. Familienname, Doktorgrad, Anschrift

Erweiterte Melderegisterauskunft:
(berechtigtes Interesse muss nachgewiesen werden) Vor- und Familienname, Doktorgrad, Anschrift, frühere Vor- u. Familiennamen, Tag u. Ort der Geburt, Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder nicht), Staatsangehörigkeit, frühere Anschriften, Tag des Ein- u. Auszugs, Sterbetag u. –ort, gesetzl. Vertreter

Melderegisterauskunft mit erhöhtem Verwaltungsaufwand:
Rückgriff auf archivierte Unterlagen und Verfilmungen