Hilfsnavigation

Wappen Stadt Kerpen
Herzlich Willkommen im virtuellen Rathaus der Stadt Kerpen!
Schrift:
Kontrast:

Volltextsuche

Aktuelles und Termine


Wochenmärkte in Kerpen

Stadtteil Kerpen
Freitags
von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
auf dem Stiftsplatz
Stadtteil Türnich
Donnerstags
von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Marktplatz
Am Markt
Stadtteil Sindorf
Donnerstags
von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Marga und Walter Boll Platz
Stadtteil Horrem
Samstags
von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Friedrich-Ebert-Platz

Inhalt

Untersuchungsberechtigungsschein

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz sind für minderjährige Berufsanfänger/innen bestimmte für sie/ihn kostenfreie ärztliche Untersuchungen vorgeschrieben. Als Nachweis der Kostenübernahme dienen Untersuchungsberechtigungsscheine. Die Arztwahl ist frei.

Voraussetzung ist, daß die Berufsanfängerin  bzw. der Berufsanfänger

  • im Stadtgebiet Kerpen mit Hauptwohnsitz gemeldet ist
  • zum Zeitpunkt der Beschäftigung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
  • die Beschäftigung innerhalb der nächsten 9 Monate aufnimmt. 

Eine persönliche Vorsprache oder die des gesetzlichen Vertreters/der gesetzlichen Vertreterin ist erforderlich.

Die Ausstellung erfolgt im Bürgerbüro und ist kostenlos.

Bei der Antragstellung ist die Vorlage des Personalausweises/Reisepasses erforderlich.