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Inhalt
Menschen mit Behinderung
Zum 01.01.2008 sind die 11 Versorgungsämter in Nordrhein-Westfalen aufgelöst worden. Die bisher von den Versorgungsämtern wahrgenommenen Aufgaben sind durch Landesgesetze auf die Kreise und kreisfreien Städte sowie die beiden Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe aufgeteilt worden.
Für die amtliche Feststellung von Behinderungen sowie das Ausstellen oder Verlängern von Schwerbehindertenausweisen gemäß § 69 Sozialgesetzbuch IX ist jetzt der
Landrat des Rhein-Erft-Kreises
Amt für Familien, Senioren und Soziales
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim
zuständig, soweit die Bürgerinnen und Bürger in Bedburg, Bergheim, Brühl, Elsdorf, Erftstadt, Frechen, Hürth, Kerpen, Pulheim oder Wesseling wohnen.
Schwerbehindertenausweis beantragen
Schwerbehindertenausweis verlängern