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Baumschutz auf Baustellen 

Die nachfolgenden Informationen sollen helfen die möglichen Schutzmaßnahmen zu erkennen und einzuhalten, sie berücksichtigen die zu beachtende DIN-Norm 18920 - "Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen".

  • Schutz von Bäumen gegen mechanische Schäden

Zum Schutz vor mechanischen Schäden (z.B. Abreißen der Rinde, des Holzes oder der Wurzeln, Beschädigung der Krone) durch Baustellenfahrzeuge sind Bäume im Baubereich durch einen Zaun zu schützen, der den gesamten Wurzelbereich umschließt. Als Wurzelbereich gilt die Bodenfläche unter der Kronentraufe zuzüglich 1,50 Meter (bei säulenförmigen Bäumen zzgl. 5 Meter). Ist eine Umzäunung aus Platzgründen nicht möglich, ist der Stamm mit einer abgepolsterten, mindestens 2 Meter hohen Bohlenummantelung zu schützen.

  • Schutz des Wurzelbereiches beim Aushub von Gräben und Baugruben

Gräben, Mulden oder Baugruben dürfen im Wurzelbereich nicht hergestellt werden. Ist dies im Einzelfall nicht zu vermeiden, darf ihre Herstellung nur in Handarbeit erfolgen. Der Abstand vom Stammfuß sollte mindestens 2,50 Meter betragen.
Beim Verlegen von Leitungen soll der Wurzelbereich möglichst unterfahren werden. Beim Aushub von Gräben dürfen Wurzeln ab 2 Zentimeter Durchmesser nicht durchtrennt werden. Ist auch dies nicht zu vermeiden, sollten sie schneidend durchtrennt und anschließend mit wachstumsfördernden Mitteln oder Wundbehandlungsstoffen behandelt werden. Freigelegte Wurzeln sind umgehend durch ein Vlies gegen Austrocknung und Frosteinwirkung zu schützen.
Sind Abgrabungen mit Wurzelverlust unvermeidlich, soll ein sogenannter Wurzelvorhang erstellt werden, der während der Bauzeit ständig feucht zu halten ist. Müssen im Einzelfall Bauwerksgründungen vorgenommen werden, sind statt durchgehender Fundamente Punktfundamente zu errichten, die mindestens 1,50 Meter voneinander und vom Stammfuß stehen dürfen.

  • Schutz des Wurzelbereiches vor Befahren

Der Wurzelbereich darf durch Befahren oder Abstellen von Maschinen und Fahrzeugen, Baustelleneinrichtungen oder Baumaterial nicht belastet werden. Ist dies während der Bauzeit nicht möglich, soll die belastete Fläche möglichst klein gehalten werden und mit mindestens 20 Zentimeter wasserdurchlässigem Material abgedeckt werden. Hierauf soll eine feste Auflage zum Befahren, z.B. aus Bohlen oder Stahlplatten, gelegt werden.

  • Schutz des Wurzelbereichs von Bäumen bei Bodenfestigungen

Im Wurzelbereich von Bäumen sollen keine Bodenbeläge verlegt werden. Ist dies nicht zu vermeiden, sollen möglichst wasserdurchlässige Beläge mit geringen Tragschicht dicken verwendet, geringe Verdichtungen oder eine Anhebung des Belages über Geländeniveau vorgenommen werden.

  • Schutz des Wurzelbereiches bei Bodenauftrag

Im Wurzelbereich soll kein Auftrag von Böden oder anderem Material erfolgen. Ist dies im Einzelfall nicht zu vermeiden, soll der Bodenauftrag abschnittsweise erfolgen. Es darf nur grobkörniges, luft- und wasserdurchlässiges Material (z.B. Kies, Schotter) aufgetragen werden. Beim Auftragen darf der Wurzelbereich nicht befahren werden.

  • Schutz des Wurzelbereiches gegen Bodenabtrag

Im Wurzelbereich von Bäumen darf der Boden nicht abgetragen werden.

  • Schutz vor chemischen Verunreinigungen

Die Wurzelbereiche von Bäumen oder anderen Gehölzen dürfen nicht durch pflanzen- und bodenschädigende Stoffe wie z.B. Lösemittel, Mineralöle, Säuren, Laugen, Farben oder Zement verunreinigt werden.

  • Schutz vor Feuer

Feuerstellen dürfen nur in mindestens 5 Metern, offene Feuer nur in einem Abstand von mindestens 20 Metern von der Kronentraufe von Bäumen und Sträuchern entfacht werden.

  • Schutz vor Vernässung

Die Wurzelbereiche von Bäumen und Vegetationsflächen dürfen nicht durch baubedingte Wasserableitungen vernässt oder überstaut werden.

  • Schutz von Bäumen bei vorübergehender Grundwasserabsenkung

Bei Grundwasserabsenkungen, die länger als 3 Wochen dauern, sind Bäume während der Vegetationszeit im gesamten unversiegelten Wurzelbereich zu wässern. Bei länger andauernden Bauzeiten sind diese Vorkehrungen gegebenenfalls durch zusätzliche Maßnahmen (z.B. Auslichten der Krone, Verdunstungsschutz) zu ergänzen.

Quelle: DIN 18920 - Schutz von Bäumen, Pflanzenbestände und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen - Ausgabe August 2002 herausgegeben vom Normenausschuss Bauwesen (NABau) im DIN Deutsches Institut für Normung e.V. Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen (RAS-LP4).

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