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Gewerbeanmeldung

Wenn Sie ein Gewerbe betreiben wollen - in der Regel sind dies alle nichtfreiberuflichen Existenzgründungen - melden Sie Ihr Unternehmen bei der Stadt an. In Kerpen zeigen Sie die Eröffnung Ihres Betriebes bei der Abteilung Allgemeines Ordnungswesen an.

Gewerbeanzeigen Stadt Kerpen

Hier bestätigt man Ihnen die Anmeldung und informiert neben der ggf. zuständigen Kammer noch eine Reihe anderer Ämter und Institutionen wie:

► Finanzamt
► Industrie- und Handelskammer bzw. Kreishandwerkerschaft
► Statistisches Landesamt
► Gewerbeaufsichtsamt

Bei den anderen Behörden sollten Sie die Betriebseröffnung unabhängig davon selbst anzeigen.

Finanzamt

Informieren Sie das Finanzamt über Ihre Existenzgründung. Sie erhalten dann Ihre Steuernummer. Auf einem Fragebogen müssen Sie verschiedene Fragen zu künftigen Gewinnen und Umsätzen beantworten. Gehen Sie bei der Berechnung dieser Schätzwerte eher vorsichtig vor, da hiervon zunächst die Höhe Ihrer Einkommen- und Gewerbesteuer abhängt.

Finanzamt Bergheim
Rathausstrasse 3
50126 Bergheim

Tel.: 0 22 71 / 82 0
Fax: 0 800 100 926 752 03
Internet: www.finanzamt-bergheim.de

Bauordnung der Stadt Kerpen

Bei der Bauordnung sollten Sie sich rechtzeitig vor Gründung oder Übernahme Ihres Betriebes erkundigen, ob die von Ihnen geplanten Betriebsräume den Bestimmungen entsprechen und in welchem Umfang Sozialräume vorgeschrieben sind.

Bauordnung im Überblick

Agentur für Arbeit

Wenn Sie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen, erhalten Sie von der Agentur für Arbeit eine Betriebsnummer, die Sie bei der Ausstellung von Versicherungsnachweisen für Ihre versicherungspflichtigen Beschäftigten am Ende eines jeden Jahres verwenden müssen. Auch wenn Sie einen schon bestehenden Betrieb übernehmen, müssen Sie eine neue Betriebsnummer beantragen, denn die Betriebsnummer ist an den Inhaber des Betriebes gebunden. Gleichzeitig erhalten Sie auch ein "Schlüssel-Verzeichnis" über die Art der versicherungspflichtigen Tätigkeiten; die Schlüsselnummern benötigen Sie für die Anmeldung Ihrer Beschäftigten bei der Krankenkasse.

Agentur für Arbeit Brühl
Wilhelm-Kamm-Str. 1
50321 Brühl
Tel.: 0 22 32 / 9 46 1 - 0
Fax: 0 22 32 / 9 46 1 – 240
E-Mail: Bruehl@arbeitsagentur.de
Internet: www.arbeitsagentur.de

Krankenkasse

Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen bei Ortskrankenkassen oder den zuständigen Innungskrankenkassen bzw. Ersatzkassen angemeldet werden. Dies muss mit dem Vordruck umgehend nach Einstellung bzw. Übernahme der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters erfolgen, damit diese den Krankenversicherungsschutz erhalten. Auch von Ihrer Krankenkasse erhalten Sie eine Betriebsnummer.

Berufsgenossenschaft

Hier müssen Sie der für Ihre Branche zuständigen Berufsgenossenschaft den Gegenstand und die Art des Unternehmens, die Zahl der Versicherten, den Eröffnungstag oder den Tag der Aufnahme der vorbereitenden Arbeiten anzeigen. Je nach Berufsgruppe sind Sie verpflichtet, selbst dort eine gesetzliche Unfallversicherung abzuschließen. Wenn nicht, können Sie sich freiwillig versichern lassen. Internet: www.hvbg.de

Handelsregister, Amtsgericht

Ihr Betrieb muss hier eingetragen werden, wenn es sich um eine Firma im Sinne des Handelsgesetzbuches (z.B. eingetragener Kaufmann, Rechtsform: GmbH, KG oder OHG) handelt. Die Eintragung erfolgt über einen Notar.
Achtung: Durch Eintragungshindernisse wird die Zeit bis zur Eintragung verlängert. Eintragungshindernisse können z.B. sein irreführender Firmenname, fehlende Einzahlung ans Gericht.

Amtsgericht Köln
Luxemburger Straße 101
50939 Köln
Postanschrift: 50922 Köln
Tel.: 0 22 1 / 4 77 - 0
Fax: 0 22 1 / 4 77 – 33 33
Internet: www.ag-koeln.nrw.de