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Amt für Tiefbau und Grünflächen (interaktiv)
Amt für Tiefbau und Grünflächen (pdf)
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• städtische Baugrundstücke
• Baugebiet Lechenicher Weg
• Gewerbe- & Industrieflächen
Inhalt
Gewerbeanmeldung
Wenn Sie ein Gewerbe betreiben wollen - in der Regel sind dies alle nichtfreiberuflichen Existenzgründungen - melden Sie Ihr Unternehmen bei der Stadt an. In Kerpen zeigen Sie die Eröffnung Ihres Betriebes bei der Abteilung Allgemeines Ordnungswesen an.
► Finanzamt
► Industrie- und Handelskammer bzw. Kreishandwerkerschaft
► Statistisches Landesamt
► Gewerbeaufsichtsamt
Bei den anderen Behörden sollten Sie die Betriebseröffnung unabhängig davon selbst anzeigen.
Finanzamt
Finanzamt Bergheim
Rathausstrasse 3
50126 Bergheim
Tel.: 0 22 71 / 82 0
Fax: 0 800 100 926 752 03
Internet: www.finanzamt-bergheim.de
Bauordnung der Stadt Kerpen
Bauordnung im Überblick
Agentur für Arbeit
Agentur für Arbeit Brühl
Wilhelm-Kamm-Str. 1
50321 Brühl
Tel.: 0 22 32 / 9 46 1 - 0
Fax: 0 22 32 / 9 46 1 240
E-Mail: Bruehl@arbeitsagentur.de
Internet: www.arbeitsagentur.de
Krankenkasse
Berufsgenossenschaft
Handelsregister, Amtsgericht
Achtung: Durch Eintragungshindernisse wird die Zeit bis zur Eintragung verlängert. Eintragungshindernisse können z.B. sein irreführender Firmenname, fehlende Einzahlung ans Gericht.
Amtsgericht Köln
Luxemburger Straße 101
50939 Köln
Postanschrift: 50922 Köln
Tel.: 0 22 1 / 4 77 - 0
Fax: 0 22 1 / 4 77 33 33
Internet: www.ag-koeln.nrw.de